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Wolfgang Weiß
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Frage von Martin S. •

Frage an Wolfgang Weiß von Martin S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Weiß,

Nach § 7 des zu Anfang des Jahres neu geschaffenen „Luftsicherheitsgesetzes“ muss jeder Luftfahrer auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft werden, auch um seine bestehende Lizenz zu erhalten.

Das heißt im Einzelnen, dass ich eine existierende, gültige Lizenz verliere, wenn ich nicht „freiwillig“ jedes Jahr einen kostenpflichtigen Antrag stelle, mich zu überprüfen. Dazu muss ich „freiwillig“ den Datenschutz aufheben, damit sämtliche Behörden bis hin zu Geheimdiensten ihre Daten über mich austauschen dürfen und dann entschieden wird, ob keine Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Es gibt aber keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien, d.h. es wird willkürlich entschieden.

Dazu kommt, dass die entsprechenden Verordnungen, denen der Bundesrat zustimmen muss, nicht vorhanden sind, dennoch das Verfahren unter Hintergehen des Bundesrates durchgeführt wird (laut Anweisung Bundesinnenministerium).

Hier werden Grundrechte ausgehebelt, die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Rechtssicherheit ist nicht gegeben. Bitte teilen Sie mit, was Sie dagegen sofort und nach der Wahl unternehmen werden.

Davon sind mehrere zehntausend Piloten und Bürger betroffen.

Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.

Hier sind dazu noch die §§:

Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung erfolgt auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.

Laut LuftSiG §17 (1) „regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung“. Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.

Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz „Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war“.

Nach § 7 (6) LuftSiG erfolgt ein weitgehender Datenaustausch verschiedenster Behörden. Dazu wird das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige freiwillige Einverständnis erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten, dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.

Die Lizenz führende Behörde droht damit, dass bei Nichtstellen des Antrages auf Zuverlässigkeitsüberprüfung meine Lizenz eingezogen wird, da ich durch Nichtstellen des Antrags automatisch als unzuverlässig gelte.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schöttker,

vielen Dank für Ihre sehr detailliert ausgeführte Kritik an der Art und Weise, wie seit Anfang d.J. die Zuverlässigkeit von Piloten hier in Deutschland überprüft wird. Ihre Kritik schließt an die Zeilen von Herrn Schamberger an, die ich gestern ebenfalls auf www.kandidatenwatch.de beantwortet habe.

Auch ich halte eine Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen für nötig. Ich gehe aber auch davon aus, dass diese erfolgen wird. Die Unzulänglichkeiten dürften bekannt sein. Um angesichts der potentiellen Terrorgefahr gewappnet zu sein, hat man diese Rechtsgrundlage geschaffen, die mit allen Mängeln behaftet ist, wie sie politische Handlungszwänge bei gleichzeitiger Blockade durch die Oppositionsmehrheit im Bundesrat charakterisieren (meine persönliche Interpretation des Sachverhalts). Konstruktive Kritik von Betroffenen und entsprechendes Nachsteuern durch die Legislative werden hier hoffentlich zu einem tragbaren Ergebnis führen.

Ich habe Ihre e-mail an Bündnis 90/Die Grünen weiter gegeben, mit der Bitte, auf die Beseitigung der offensichtlichen Mängel hin zu arbeiten. Auch wir sind nicht daran interessiert, individuelle Freiheitsrechte unnötig einzuschränken, der Terrorgefahr mit der Gefahr eines Überwachungsstaates zu begegnen oder ganze Berufsgruppen, Menschen mit bestimmter religiöser Weltanschauung oder Angehörige bestimmter Ethnien unter Generalverdacht zu stellen!

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Weiß