Portrait von Wolfgang Spanier
Wolfgang Spanier
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Spanier zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karsten S. •

Frage an Wolfgang Spanier von Karsten S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Spanier,

ich schreibe Ihnen, weil Sie Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind und zu meinem Wahlkreis gehören.
Als ev. Diakon beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Abtreibung. Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 114 484 Schwangerschaften abgebrochen.
Quelle: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Schwangerschaftsabbrueche.psml

Ein Schwangerschaftsabbruch kostet 360 - 460 Euro. Für Mütter mit geringem Einkommen sowie bei medizinischer und kriminologischer Indikation zahlt die Krankenkasse.
Quelle: http://www.profamilia.de/article/show/13010.html

Ziel der Bundesregierung ist glücklicherweise eine Verringerung der Abtreibungszahlen. Aus diesem Grund gibt es die Beratungsregelung und das Familienministerium informiert auf seiner Website über ein Programm für Schwangere in Notlagen.
Trotzdem ist die Abtreibungsrate immer noch zu hoch und im Vergleich zu den Vorjahren nur wenig verändert.
Wäre es aus diesem Grund nicht sinnvoll, die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch zu erhöhen?
Kostet ein Abbruch mal angenommen 1000 Euro, würden die Abbrüche sicherlich deutlich zurückgehen.
Das belegen die Zahlen bei Verkehrsdelikten. Um Autofahrer zu vernünftigem Fahren zu bewegen, wurden die Bußgelder drastisch erhöht.
Aus den Mehreinnahmen wäre übrigens auch eine Einmalzahlung für eine Grundausstattung je geborenes Kind denkbar.

Warum wird bei der Verringerung der Schwangerschaftsabbrüche nicht genauso wie im Verkehrswesen verfahren? Letztendlich ist immer noch jede durchgeführte Abtreibung in Deutschland rechtswidrig.

Mit freundlichen Grüssen
Karsten Strohkirch
ev. Diakon

Portrait von Wolfgang Spanier
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strohkirch,

Ihren Vergleich der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs mit Bußgeldern bei Verkehrsdelikten kann ich nicht nachvollziehen.

Bußgelder bei Schwangerschaftsabbrüchen zu erheben, hat keinerlei rechtliche Grundlage. Der § 218 hat nach wie vor Gültigkeit. Es war ein schwieriger Kompromiss, der nach langem Ringen zustande gekommen ist.

Diesen Kompromiss halte ich für ein hohes gesellschaftliches Gut. Dieser Kompromiss sollte nicht in Frage gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Spanier, MdB