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Frage von Erich L. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Erich L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Fachleute wie Dr. Schorpp (Physiker in Karlsruhe) fordern die Ausweisung von strahlungsfreien Lebensräumen für elektrosensible Menschen (wie bereits in Schweden praktiziert) einzurichten. Dies könnte auch der vergleichenden Forschung in Bezug au Mobilfunk, WLAN, LTE, Dect-Telefone usw. dienen.
Was halten Sie davon, oder sollte man in Bezug auf Mobilfunk und verwandte Anwendungen ohne weiteres voranschreiten, ohne langfristige Auswirkungen genauer ergründen zu wollen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Erich Laber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Laber,

in der Bevölkerung gibt es einen kleinen Anteil Personen, die nach eigener Aussage unter gesundheitlichen Beschwerden durch die Mobilfunkstrahlung leiden und sich selbst als elektrosensibel bezeichnen. Im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms wurden umfangreiche Untersuchungen mit elektrosensiblen Personen durchgeführt. Es konnte allerdings kein Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und diversen gesundheitlichen Beschwerden auch für elektrosensible Personen nachgewiesen werden. Die Elektrosensiblen stellen eine sehr heterogene Gruppe dar, die mit einem einfachen Modell nicht zu beschreiben ist. Bei den gemessenen Laborparametern zeigten sich nur wenig signifikante Unterschiede zwischen den Elektrosensiblen und den Kontrollpersonen, deren klinische Relevanz aber fraglich ist. Insbesondere ließen sich die von den Betroffenen oft hergestellten Zusammenhänge mit einem gehäuften Auftreten von Allergien und/oder einer besonderen Sensibilität gegenüber Chemikalien nicht bestätigen. Auffallend war aber das signifikant höhere Vorkommen von gesundheitlichen Beschwerden, für die keine oder keine adäquate körperliche Ursache gefunden wird bei den elektrosensiblen Personen im Vergleich zu den Kontrollpersonen.

Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Wirkungen elektromagnetischer Felder gilt in Deutschland die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV, Novelle seit 22. August 2013). Basis für die Festlegung ihrer Grenzwerte sind Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), zwei international anerkannte Gremien, und Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Unterhalb der bestehenden Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Strahlung bestehen nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitliche Gefährdung. Dabei stützt sich das BMU nicht nur auf die Ergebnisse des von unabhängigen Wissenschaftlern durchgeführten Deutschen Mobilfunk-Forschungs-Programms (DMF), sondern auch auf die Bewertung nationaler und internationaler Expertengremien, die hierfür alle verfügbaren Publikationen herangezogen haben.

Die möglichen Auswirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und die damit verbundenen Grenzwerte werden fortlaufend anhand von neuen wissenschaftliche Erkenntnissen geprüft und bewertet. Bislang haben sich keine wissenschaftlichen Anhaltspunkte ergeben, die die bestehenden Grenzwerte in Frage stellen. Zu diesem Schluss kam auch die deutsche Strahlenschutzkommission in ihrer Stellungnahme „Biologische Auswirkungen des Mobilfunks“ von 2011, in der der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand neu betrachtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble