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Frage von Helga Z. •

Frage an Wolfgang Rose von Helga Z. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rose,

mein Thema ist die "rentenferne" Zusatzversorgung der Stadt. Kurze Schilderung meiner Situation.

Im Dezember 2008 ging ich aufgrund von Schwerbehinderung ohne Abschläge mit 60 Jahren in Rente. Ich habe über 40 Jahre gearbeitet. 1982 begann meine Tätikeit im öffentlichen Dienst, später war es dann das heutige "f&w". Geboren bin ich am 8.11.1948, also drei Monate zu spät, um als "rentennahe" Mitarbeiterin für die Zusatzversorgung berücksichtigt zu werden.

Ich erhalte 107€ netto Zusatzversorgung! Mit meiner Rente verfüge ich monatlich über 1.130€ netto (bitter wenig). Würde ich als "rentennahe" abgerechnet, hätte ich 400 € mehr (wurde mir vom Unternehmen ausgerechnet). Ich habe von 2003 - 2008 als Sozialarbeiterin in Altersteilzeit zuletzt ca. 1.500 € verdient.

Die Änderung des HmbZVG in 2003 hat also dazu geführt, dass meine Zusatzversorgung um etwa 80% gestrichen wurde. Es bleibt beim Eintritt in den Ruhestand ein Gesamteinkommen, das jegliche Lebensqualität schlagartig beendet.

Diese Situation bringt Existenzängste und macht krank. Weitere Kollegen sind, bzw. werden in absehbarer Zeit mit dem gleichen Problem konfrontiert .

Ich habe bei "f&w" um Überprüfung gebeten, aber da bezog man sich natürlich auf die geltende Gesetzeslage.

Jetzt meine Fragen:
- wäre es nicht an der Zeit das HmbZVG im Punkt "rentenferne
Mitarbeiter" zu korrigieren?

- bleibt mir nur der Weg gerichtlich vorzugehen?

Es hat übrigens zu keiner Zeit eine ehrliche Aufklärung bzgl. der drastischen Gesetzesänderung in 2003 gegeben. Sämtliche Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, hatten noch nie die Begriffe "rentenfern/nah" gehört.

Mit freundlichen Grüssen

Helga Zupanc

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Zupanc,

zunächst bitte ich Sie um Entschuldigung für die große Verzögerung, mit der ich Ihnen auf Ihre Frage antworte. Aufgrund technischer Probleme war die e-mail, mit der ich über Ihre Frage informiert wurde, verlorengegangen.

Auch wenn meine Antwort nun vielleicht schon obsolet ist, will ich sie dennoch nachholen:

Ja, die Änderung bzw. Neufassung des HmbZVG im Jahre 2003 war in der Fristsetzung für "rentennahe" bzw. "rentenferne" Versorgung nicht gerecht, so wie die Regelungen zur Erwerbsminderungsrente auch insgesamt nicht gerecht sind. Die Renten- und Versorgungsgesetzgebung im Falle der Erwerbsminderung müssen insgesamt verbessert werden. Ich werde mich darum kümmern, ob in diesem Zusammenhang eine Veränderung des HmbZVG möglich ist.

Vorerst nützt Ihnen das konkret natürlich nichts. Daher - so Sie dies nicht schon längst getan haben - bleibt Ihnen nur der gerichtliche Weg. Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es übrigens die Möglichkeit, die Rechtsberatungen der Gewerkschaften in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rose