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Frage von Heide H. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Heide H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Neskovic,
Ihre sachlichen, fundierten und gut formulierten Antworten lassen mich immer wieder gerne auf Ihre Seite hier zurückkehren, um mich von den geballten Worthülsen zu erholen, die mir bei den Antworten anderer Abgeordneten begegnen.
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu der geplanten Änderung des Telemediengesetzes, Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt sperren zu lassen.
Was mich beunruhigt ist, mit welcher Unbekümmertheit deutsche Politiker bei ihren Gesetzesvorlagen Grundrechte nicht einmal mehr in Betracht ziehen - wie hier, das BKA ohne richterliche Kontrolle geheime Sperrlisten erstellen zu lassen - ich las in einem Kommentar eines grünen Abgeordneten dazu sinngemäß, die Regierung könne das ja alles gerne machen, das Verfassungsgericht würde dann schon dem Treiben Einhalt gebieten - so, als ob die Regierung selbst gar keine Verpflichtung mehr hätte, sich nach Verfassung und Gesetzen zu richten, frei nach dem Motto: wir probieren mal, wie weit wir gehen können und obs einer merkt...
Die Unprofessionalität und Beratungsresistenz der meisten Minister ist erschütternd. Ich frage mich langsam, ob das wirklich nur bodenlose Ignoranz ist, oder ob da nicht mehr dahinter steckt, nämlich eine systematische Aushöhlung der Grundrechte.

Und noch nebenbei bemerkt: Für mich, als mißbrauchtes Kind, ist es einfach widerlich, wie sich eine Frau von der Leyen als Kinderschützerin geriert, obwohl ihre Maßnahmen nur kontraproduktiv sind und mit diesem emotional hochaufgeladenem Thema Wahlkampfgetöse betreibt. Ich fühle mich verhöhnt.

Mit freundlichen Grüßen
Heide Hagen

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Sehr geehrte Frau Hagen,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich freue mich, dass Sie mit meiner Arbeit zufrieden sind.

Zur Sache:

Das sog. Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" ist mittlerweile beschlossen. Die Regierungsfraktionen haben sich weder durch die breiten gesellschaftlichen Proteste (mit mehr als 130.000 Unterstützerinnen und Unterstützer ist die Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" die größte Online-Eingabe aller Zeiten) noch durch die äußerst kritischen Stellungnahmen von Sachverständigen von dem Gesetzesvorhaben abbringen lassen. Am 18.06.2009 wurde das Gesetz gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Kindesmissbrauch und seine Darstellung sind schwere Straftaten. Kinder, die zur Herstellung von Kinderpornographie benutzt werden, erleiden grausame körperliche und seelische Verletzungen. Kindesmissbrauch und Kinderpornographie gilt es zu bekämpfen, auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln. Das nunmehr verabschiedete Gesetz ist aber lediglich ein Placebo. Es entfaltet in diesem Kampf keine Wirkung, greift aber in Bürger- und Freiheitsrechte ein. Es schafft die Struktur für Internetzensur.

Nähere Einzelheiten zu der Position unserer Fraktion können Sie aus dem anliegenden Entschließungsantrag entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic