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Wolfgang Hellmich
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Frage von Peter H. •

Frage an Wolfgang Hellmich von Peter H.

Sehr geehrter Herr Hellmich,

am vergangenen Freitag gab es eine relativ kurzfristig anberaumte Abstimmung zur "Vorratsdatenspeicherung 2.0" (VDS) bei der Sie für die VDS abgestimmt haben.

Micht würde interessieren was Sie sich von diesem Gesetz versprechen und welche Aspekte Sie hier als Pro/Contra-Argumente sehen.

Ein regelmäßig vorgebrachtes Argument für die VDS ist die Terrorismusabwehr. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Anschläge durch die VDS verhindert werden konnten oder Fälle, die sich ereignet haben weil die VDS nicht "aktiv" war?

Zusätzlich gibt es die grundsätzlichen Annahme der Unschuld eines Menschen ("Unschuldsvermutung"). Dennoch wird von nun an gesetzlich vorgeschrieben Daten zu erfassen, die ausschließlich zum Zweck der potenziellen Verfolung von Straftaten verwendet werden. Halten sich hier Aufwand/Risiken und Nutzen Ihrer Meinung nach die Waage und werden hier nicht Grundsätze angetastet, die einen großen Teil der historisch teuer erkämpften Bürgerrechte ausmachen?

Mit freundlichen Grüßen,

P. Hansen

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Sehr geehrter Herr Hansen,

ich kann Ihre Sorge sehr gut nachvollziehen. Das Thema der Vorratsdatenspeicherung wird über Fraktionsgrenzen hinweg kontrovers diskutiert und findet sowohl überzeugte Befürworter als auch entschlossene Gegner.

Natürlich werden sich Gewaltakte und kriminelle Machenschaften auch mit einer Vorratsdatenspeicherung zukünftig nicht gänzlich verhindern lassen. Eine absolute Sicherheit kann und wird es in freiheitlich-demokratisch verfassten Staaten nicht geben.

Mit dem Gesetz zur Mindestspeicherfrist geht es uns jedoch nicht um das Schaffen einer ohnehin nicht möglichen totalen Sicherheit. Es geht vielmehr um eine Anpassung der behördlichen Ermittlungswerkzeuge an das 21. Jahrhundert. Trotz aller Bedenken dürfen wir unsere Augen nicht davor verschließen, dass Kriminelle und Menschen mit terroristischen Ambitionen heute ebenso über digitale Medien kommunizieren und agieren wie auch die Mehrheit der Gesellschaft. Wer den zuständigen Behörden die geeigneten Mittel verweigert, derartige Aktivitäten auf Basis eines strengen Regelwerkes nachzuvollziehen, der erschwert die Aufklärung vieler Straftaten unnötig.

Der Vorwurf des Generalverdachts scheint auf den ersten Blick zwar schlüssig, bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese Vorhaltung auch Regelungen wie der Melde- und Ausweispflicht gemacht werden könnte. Sie alle können letzten Endes auch der Strafverfolgung dienen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass Bundesjustizminister Heiko Maas mit dem jetzigen Gesetzesentwurf einen fairen Kompromiss zwischen Bürgerrechten und effektiver Strafverfolgung geschaffen hat. Zukünftig sollen Telekommunikationsunternehmen Daten wie die Rufnummern beteiligter Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufes und bei Mobilfunk die Standortdaten speichern sowie bei Computern und Smartphones für wie lange ihnen eine IP-Adresse zugeordnet war.

Nicht gespeichert wird hingegen der Inhalt von Gesprächen, welche Internetseiten besucht wurden sowie der Versand und Inhalt von E-Mails. Darüber hinaus werden keinerlei Daten von Telefonseelsorge-Hotlines oder Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht gespeichert, sprich Daten von Geistlichen, Rechtsanwälten, Journalisten, Ärzten, Apothekern und Volksvertretern. Die Unternehmen werden verpflichtet, die gespeicherten Daten für zehn Wochen, besonders sensible Daten für vier Wochen vorzuhalten und nach Ablauf der Speicherfrist binnen einer Woche zu löschen. Wird die Löschung versäumt, können Strafzahlungen von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Die Daten dürfen ausschließlich zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden und dies auch bloß nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für den konkreten Einzelfall durch einen Richter. Der Gesetzesentwurf sieht zudem einen Straftatbestand der „Datenhehlerei“ vor, der zukünftig als Instrument der Strafverfolgung im Falle der Ausspähung und Verbreitung sensibler Daten dienen soll.

Ich hoffe, Ihnen einige Ihrer Fragen beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Hellmich, MdB

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