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Wolfgang Decker
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Frage von Claudia H. •

Frage an Wolfgang Decker von Claudia H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Decker,

wenn der Landtag beschließt, dass die Kindervorsorgeuntersuchungen verpflichtend sein sollen – was ich grundsätzlich richtig finde, sollte der Landtag auch für die Praktikabilität dieses Beschlusses sorgen.

Nach mehreren telefonischen Absagen von Kinderärzten wegen Aufnahmestopp in der Praxis und einem geplatzten Untersuchungstermin – der Arzt verweigerte die Untersuchung aufgrund des Impfstatus des Kindes – bin ich zu weiteren Recherchen nicht mehr bereit. Die unter 3. genannten Institutionen haben mir auf Anfrage nur Daten gesendet, die ich schon hatte oder die für mich unbrauchbar sind.

1. Bitte nennen Sie mir einen Kinderarzt im Raum Kaufungen/Kassel, der bereit ist, das Kind zu untersuchen (U8). (Bitte keine Listen mit Ärzten.)

2. Sind Sie bereit, sich für den Ausbau des Portals http://arztsuchehessen.de/ zu einem verpflichtenden hessischen Ärzteregister unter der Aufsicht des hessischen Sozialministeriums einzusetzen, in dem die Ärzte, auch Klinikärzte die folgenden Daten selbständig einpflegen und laufend aktualisieren:
-Fachrichtungen
-Zusatzausbildungen
-Fortbildungen
-Ärzte mit welchen Fachrichtungen in derselben Praxisgemeinschaft / Klinik
-Werden aktuell noch Patienten aufgenommen?
-Ab wann gibt es frühestens Termine?
-Gegebenenfalls Bedingungen (z. B. Versicherungsstatus) und Präferenzen (z. B. Impfstatus)
Dies würde meiner Ansicht nach die Arztsuche enorm erleichtern.

3. Welche Regelungen wurden auf Landesebene bezüglich der Kindervorsorgeuntersuchungen mit dem Hessischen Kindervorsorgezentrum, der hessischen Landesärztekammer, der kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen getroffen?

4. Sind Sie bereit, sich für Transparenz bezüglich der Kindervorsorgeuntersuchungen einzusetzen im Sinne von: welche Stelle ist wofür zuständig? Dies könnte in den Erinnerungsschreiben des Hessischen Kindervorsorgezentrums zu den Vorsorgeuntersuchungen Erwähnung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Herbst

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Herbst,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Sicherstellung der ärztlicher Versorgung ist eine Staatsaufgabe, die der Kassenärztlichen Vereinigung übertragen wurde und allein in ihre Zuständigkeit fällt. In diesem Sinn kann ich Ihnen nicht konkret weiterhelfen.

Leider gibt es bis heute kaum festgelegte Kriterien, an denen der Erfolg der Sicherstellung gemessen werden kann. Mit dem Versorgungstrukturgesetz des Bundes wurden zwar die Berechnung der Versorgungsbezirke neu geregelt, aber den Aufsichten der Länder nur minimale Kompetenzen zugesprochen.Der sog. „Pakt“ der hessischen Landesregierung mit der KV zeigt keine Effekte und hat alle wesentlichen Fragen wie Abbau von Überversorgung oder Regeln der Sicherstellung ausgeklammert. Um der öffentlichen Verantwortung, die Sie einfordern, gerecht zu werden, müssten Land und Kommunen zunächst wirksame Mitspracherechte erhalten, die es momentan so nicht gibt.

Deshalb fordert die SPD eine Stärkung der Rechte der Länder und Kommunen, um sie wirksamer an der Versorgungsplanung zu beteiligen. Zumindest eine Fachaufsicht muss künftig möglich sein. Es muss klare Kriterien geben, wann der Sicherstellungsauftrag erfüllt ist. Dabei sollen neben der Bevölkerungsrelation auch räumliche Entfernungen und Verkehrsverbindungen, Erreichbarkeit, Wartezeiten etc. beachtet werden.

Die Regelungen bezüglich der Kinderversorgung finden Sie im Hessisches Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder. Transparenz halte ich auf jeder Ebene für wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Decker, MdL