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Frage von Alexander K. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Alexander K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bosbach,

genau wie Sie mache auch ich mir Sorgen um die Sicherheit unserer Kinder, aber auch meiner eigenen im Internet. Man liest ja ständig von neuen Scheußlichkeiten und Gefährdungen, die im Internet entstehen, angefangen bei pornographischen Angeboten und Glücksspielen über rechtsradikale Hassparolen und kriminellen Abzockseiten bis hin zu kinderpornographischen Seiten.

Wäre es angesichts dieser zunehmenden Bedrohungslage im Internet nicht einfacher und sicherer, das Bundeskriminalamt würde eine Liste mit erlaubten Inhalten führen und die Internetanbieter würden den Zugang nur zu diesen Webseiten ermöglichen? Mir scheint, der Aufwand hierfür wäre geringer, als täglich eine Liste mit unerlaubten Angeboten zu erstellen und diese blockieren zu lassen, da die unerlaubten und furchtbaren Inhalte doch deutlich die Mehrheit der Internetangebote ausmacht und außerdem überall Anleitungen zu finden sind, wie man diese Sperren umgehen kann. Wenn jedoch die Internetanbieter von vornherein alles sperren würden und nur die erlaubten Angebote aufgerufen werden könnten, wäre das Problem illegaler Inhalte im Netz doch gelöst, oder nicht?

Für eine Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Krug

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krug,

in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 12.08.2009, die Sie über Abgeordentenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich nicht notwendig. Sodann werde ich Ihnen gern antworten. Selbstverständlich können Sie meine Antwort auch gern veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Wolfgang Bosbach

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.