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Frage von Heinz H. •

Frage an Willi Brase von Heinz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Vergangene Woche machten Aussagen des Leiters der Generaldirektion Handel, Jean-Luc Demarty, klar, dass die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten wohl nicht über das Handelsabkommen CETA mit Kanada entscheiden. Also weder Bundestag noch Bundesrat darüber abstimmen.

Wie stehen Sie und ihre Kollegen dazu?

Der fertige CETA-Vertragstext liegt bei der Kommission auf dem Tisch einschließlich ein Vorschlag für das Abstimm-Verfahren. Aber sie hält
beides zurück, bis die Briten über ihren Verbleib in der EU abgestimmt haben: Was die Kommission vorhat, würde die Briten und alle Europäer wütend machen.

Entspricht dies Ihren Vorstellung, wie die EU-Kommission arbeiten sollte?

Selbst Ihr Parteigenosse und TTIP-Fan Sigmar Gabriel würde auf die Barrikaden gehen, wenn die EU-Kommission ihre Pläne jetzt offenlegen würde. Denn er und
fast alle anderen Regierungen haben ihren Parlamenten versprochen, dass sie über CETA und TTIP entscheiden werden. An diesem Machtkampf zwischen der Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten könnte CETA scheitern.

Wie gehen Sie mit ihm um, wenn die Parlamente doch nicht entscheiden dürfen?

Das Perfide an den Plänen der EU-Kommission ist: Sie zwingt uns möglicherweise dazu, nicht nur eine, sondern zwei Schlachten um CETA zuschlagen. Einmal zu der Frage, WIE entschieden wird: nur auf EU-Ebene oder auch in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten? Und dann darüber, WAS entschieden wird: CETA - ja oder nein?

Wie stehen Sie zu CETA?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hiekmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 03. April 2016, auf welche ich Ihnen gerne antworten möchte.

Meine Position und die der SPD ist unverändert klar: Die Zustimmung zum Freihandelsabkommen CETA muss auf demokratische und transparente Weise erfolgen.

Erst wenn das Europäische Parlament und alle nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben, tritt das Abkommen vollständig in Kraft. Wenn der Bundestag dem Abkommen nicht zustimmt, wird es auch als Ganzes nicht in Kraft treten.

Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vorgesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. Immerhin haben wir der EU die ausschließliche Kompetenz zur Aushandlung und zum Abschluss von Handelsabkommen übertragen. Dafür gibt es gute Gründe. Wenn die EU mit ihrem großen Binnenmarkt gemeinsam mit einem Drittstaat verhandelt, hat sie eine bessere Verhandlungsposition als ein einzelner Mitgliedstaat. Davon profitiert insbesondere unser exportstarkes Land und gerade auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dieser europäischen Integration geht natürlich einher, dass die Mitgliedstaaten Kompetenzen abgeben. Das war und ist politisch gewollt.

Voraussetzung für die vorläufige Anwendung von CETA ist, dass sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament dem Abkommen zugestimmt haben. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments entspricht der üblichen Praxis und es ist völlig unstrittig, dass der Rat auch dieses Mal die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen wird. Damit wird die vorläufige Anwendung von CETA demokratisch legitimiert. Das Europäische Parlament nimmt seine Verantwortung sehr ernst. Es hat bereits Abkommen abgelehnt, die seinen Ansprüchen nicht genügen.

Zentrale Teile des Abkommens, wie die Investitionsschutzbestimmungen sowie Regelungen zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten, berühren die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und wären daher von der vorläufigen Anwendung explizit ausgenommen. Damit wird der Teil, der politisch besonders kontrovers ist, ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu CETA nicht zur Anwendung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase