Portrait von Wilhelm Schild
Wilhelm Schild
ÖDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wilhelm Schild zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Roswitha K. •

Frage an Wilhelm Schild von Roswitha K. bezüglich Recht

Wie stehen Sie dazu, dass kirchliche Würdenträger aus Steuermitteln finanziert werden und dass den Kirchen ein eigenes, dem allgemeinen Arbeitsrecht teilweise widersprechendes, Arbeitsrecht zugestanden wird?

Portrait von Wilhelm Schild
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau K.,

die Kirchen in Deutschland sind als anerkannte öffentlich-rechtliche Körperschaften berechtigt, die Beiträge ihrer Mitglieder in Form der Kirchensteuer einzuziehen. Die Kirchen erhalten keine Subventionen im Sinne der Definition des jüngsten Subventionsberichts der Bundesregierung. Präzise formuliert muss der erste Teil Ihrer Frage daher wie folgt lauten: „Wie stehen Sie dazu, dass die Kirchen ihre Würdenträger aus Steuern finanzieren, die sie zuvor von ihren Mitgliedern erhoben haben?“ Und meine Antwort hierauf lautet: „Damit habe ich beim besten Willen kein Problem“.

Im zweiten Teil Ihrer Frage erkundigen Sie sich nach meiner Einstellung zum eigenständigen Arbeitsrecht der Kirchen. Die großen Kirchen in Deutschland erlassen das für sie gültige Arbeitsrecht in eigener Regie. Dazu sind sie auf Grundlage von Artikel 140 Grundgesetz ausdrücklich befugt. Es handelt sich hierbei also um ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht. Da ich mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehe und ein Freund unserer Verfassung bin, habe ich auch hiergegen nichts einzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Schild