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Walter Kolbow
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Frage von Christian T. •

Frage an Walter Kolbow von Christian T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kolbow,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und bin mit einer Ausländerin aus einem Nicht-EU-Land verheiratet. Um ein Visum für einen Besuch von Familie und Freunden zu erhalten, muss ich diese nach Deutschland einladen.

Nach dem vorgeschlagenen "Visa-Einlader- und Warndateigesetz" sollen alle Personen, die innerhalb von zwei Jahren 5 oder mehr Ausländer einladen, in einer zentralen Einladerdatei gespeichert werden. Diese Anzahl überschreite ich problemlos. Ich werde also, obwohl ich mich völlig legal verhalte, zentral gespeichert. Für rechtlich problematisches Verhalten gibt es ja die Warndatei.

Laut dem Innenministerium wird die dann bei jedem weiteren Visumsantrag erfolgende Auskunft aus der Einladerdatei "an sich [...] vollkommen wertfrei" sein. Wertfrei wäre sie ja aber nur, wenn sie keinerlei Einfluss auf weitere Visa-Vergaben hätte. In diesem Fall gäbe es allerdings auch keinerlei Grund für die Speicherung und die Weitergabe der Informationen.

Ich hoffe Sie verstehen mein Unbehagen, zentral erfasst zu werden, nur weil ich mehr Kontakt zu Ausländern habe, als es vielleicht allgemein üblich ist. Vor allem auch, weil die Erklärung, wofür die gesammelten Daten genutzt werden, für mich nur schwer nachvollziehbar ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihren Standpunkt zu diesem Gesetzesvorhaben darlegen könnten. Vielen Dank.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tröger,

vielen Dank für Ihre Frage. Der von Ihnen kritisierte Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium des Inneren hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern und bei Verbänden Unbehagen ausgelöst. Sie haben sicherlich der Presse entnommen, dass auf Wunsch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Beratung über eine Visa-Warndatei von der Tagesordnung des Kabinetts genommen wurde. Es ist damit höchst unwahrscheinlich geworden, dass ein entsprechender Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet wird.

Bereits im Laufe der Beratungen über den Entwurf hatte die SPD sich dafür eingesetzt, dass durch materielle und verfahrensrechtliche Hürden bei Speicherung, Zugriff und Nutzung erhobener Daten die Grundrechte in besonderem Maße beachtet werden. Die Bundesjustizministerin ist in besonderem dafür eingetreten, dass Sicherheitsbehörden die Daten nicht selbst abrufen können, sondern nur auf besonderes Ersuchen und unter strengen Voraussetzungen in abgestuftem Umfang Einsicht erlangen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kolbow