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Frage von Frauke B. •

Frage an Volkmar Winkler von Frauke B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Winkler,
Ich schreibe Ihnen, weil ich Ihnen meine Bedenken zum geplanten Polizeigesetz mitteilen und eine Antwort von Ihnen als verantwortlichem Politiker erhalten möchte.
Besonders kritisch sehe ich das Konzept des Precrimes, das in diesem Gesetz verfolgt wird. So sollen schwerwiegende polizeiliche Maßnahmen laut Gesetzentwurf bereits präventiv eingesetzt werden. Ausschlaggebend hierfür soll das „individuelle Verhalten einer Person“ sein, das darauf hindeutet, dass sie „innerhalb eines übersehbaren Zeitraums terroristische Straftaten begeht“. Diese vagen Eingriffsvoraussetzungen sollen Maßnahmen legitimieren, die stark in die persönliche Freiheit eingreifen noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr: Aufenthaltsverbote, Telekommunikationsüberwachung u.a.
Diese Eingriffsvoraussetzungen sind äußerst vage. Diese -an das (Vor)urteil Einzelner gebundene - Rechtslage ist für mich keine Grundlage für demokratisches Engagement. Ich fürchte um meine grundrechtlichen Freiheiten, z.B. an Demonstrationen teilzunehmen, wenn ich befürchten muss, überwacht oder als Gefährderin eingestuft zu werden. Insbesondere für Menschen, die von Rassismus betroffen sind, wird dieses Gesetz vermutlich mehr vermeintlich anlasslose Kontrollen bedeuteten, und damit kann diese Regelung nicht im Interesse der SPD liegen.
Ich bin gegen das Gesetz und möchte von Ihnen wissen: Wie gedenken Sie präventive Polizeimaßnahmen, die mit dem neuen Polizeigesetz legitimiert werden, zu kontrollieren, in ihrer Willkür einzuschränken und institutionellem Rassismus (den es in Sachsen und auch anderswo unstreitbar gibt) zu begegnen?
Erwartungsvoll,
Frauke Beyer

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