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Frage von Sören G. •

Frage an Volker Kröning von Sören G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kröning,

Herr Thomas Jurk von der SPD in Sachsen hat in einem Interview gesagt, daß bei bestimmten Straftaten, in dem Fall Kinderpornographie im Internet, die Politik, speziell die SPD, das Grundgesetz ignorieren darf ( http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/HINTERGRUND/HINTERGRUND26/1554595.html ).
Ist das Grundgesetz nicht eigentlich dazu da, die Bürger vor ausufernder Politik zu schützen?
Und wie steht die Bremer SPD zum 60 Jahre alten Grundgesetz? Hält sie es auch für störend und ignorierungswürdig?

(* Zitat Thomas Jurk: "Hallo lieber "Pirat". Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornogrfischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt."

Ich nehme an, mit "wir" meint er ja die Bundes-SPD, die sich ja für die Internetzensur ausgesprochen hat und nicht die lokale SPD in Sachsen, die meines Wissens keine Gesetze in dieser Richtung in Gang gebracht hat.)

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