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Frage von Rene A. •

Frage an Volker Blumentritt von Rene A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

Ich schreibe bezüglich meiner Bedenken über das kürzlich eingeführte Zugangserschwernis Gesetz zu kinderpornografischen Inhalten im Internet an Sie, da Sie zu meiner Bestürzung für dieses Gesetz stimmten.

In diesem Gesetz heißt es, dass die Sperrung von Webseiten mit kinderpornografischem Material zumindest auf der Ebene des DNS statt finden soll und wahrscheinlich auch allein hier von den Provider hergestellt wird.
DNS ist so etwas wie ein Telefonbuch. Zu einem Namen erhält man eine Telefonnummer (Im Internet ist dies die sogenannte IP Adresse).

Da es eine Vielzahl von DNS Servern (also Telefonbüchern gibt) entschied ich mich schon vor vielen Jahren dazu freie DNS Server für meine Computer zu nutzen.

Diese Server sind nicht von den Sperren betroffen, da Sie nicht von deutschen Internet Service Providern bereit gestellt werden.

Meine Frage an Sie ist nun:

Laufe ich Gefahr durch den Einsatz dieser freien DNS Server eine Straftat zu begehen? Durch den Einsatz dieser Server habe ich ja schon vor Jahren das jüngst beschlossene Gesetz außer Kraft gesetzt. (Frau Von der Leyen sagte dazu in einem Interview: die Leute, die dies tun sind meist schwer pedokriminell, Herr Sascha Raabe meinte kürzlich, dass dieses Verhalten von krimineller Energie getrieben ist).

Wie stehen Sie des weiteren zu den Forderungen, diese Sperren aus zu weiten auf z.b. Computerspiele?

Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Stellungnahme.

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Antwort ausstehend von Volker Blumentritt
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