Vera Niazi-Shahabi
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Frage von Hans Christian B. •

Frage an Vera Niazi-Shahabi von Hans Christian B. bezüglich Familie

Wie denken Sie über die ungleichen Rechte von Bürgern die leider Hartz 4 beziehen müssen?
Sehen sie die Verpflichtung der Meldung bei Ortsabwesenheit als Verletzung des freien Aufenthaltsbestimmungsrechtes? Wenn nein warum nicht?
Die Tatsache das nur 21 Tage im Jahr Ortsabwesenheit beantragt werden darf, schränkt die sozialen Kontakte zur eigenen Familie und zu Freunden menschenunwürdig ein.

Ein Bespiel zum eingeschränkten Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es ist ein theoretischer Fall den ich als Frage bei der ARGE formuliert habe um die Regelungen bei Ortsabwesenheit zu begreifen:

Mein Vater ruft mich an weil er plötzlich durch Krankheit körperlich stark eingeschränkt ist und bittet mich einige Tage zu ihm zu kommen, weil ich ja durch meine berufliche Situation auch Zeit dafür hätte. Er bittet mich sich um den Hund und den Garten zu kümmern und für ihn zu kochen.

Nach den geltenden Hartz 4 Regelungen muß ich:
1. noch unter den 21 erlaubten Tagen sein, um überhaupt ohne Leistungskürzung zu ihm fahren zu dürfen.
2. muß ich mit Leistungskürzungen durch die ARGE rechnen wenn ich bei meinem Vater auf seine Kosten esse und trinke.
Es handele sich dabei um einen "Geldwerten Vorteil", diesen müsse ich rein rechtlich der ARGE bekannt geben und diese würde mir dann einen Betrag X für die kostenlose Verpflegung abziehen.

Welcher normale Mensch soll in solch einer Regelung noch einen Sinn erkennen? Meines Erachtens ist das menschenunwürdig und verfassungswidrig.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Christian Behrens

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Behrens,

ich halte die gesamten Hartz-Regelungen für nicht hinnehmbar. Hartz IV bedeutet nicht nur Armut, sondern auch Ausgrenzung und Diskriminierung und steht damit im krassen Widerspruch z. B. zur UN-Menschenrechtskonvention, die Deutschland mit unterschrieben hat, und die die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellem Leben vorsieht. Ihr geschilderter Fall macht deutlich, dass davon für Menschen, die Hartz IV beziehen, keine Rede sein kann. Wir, DIE LINKE, setzen uns daher kurzfristig für eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes nach Hartz IV ein, werden aber weiter darauf dringen, dass die Regelungen einschließlich der diskriminierenden Kontrollen komplett gestrichen werden.

Mit freundlichem Gruß

Vera Niazi-Shahabi