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Valerie Wilms
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Frage von Matthias B. •

Frage an Valerie Wilms von Matthias B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Dr. Willms,

ich bin ein junger Mann aus Barmstedt in Schleswig Holstein und bewohne ein denkmalgeschütztes Haus an der Durchgangsstraße Richtung Elmshorn.In dieser Straße stehen die Häuser recht eng zusammen,da diese ursprünglich für Pferdefuhrwerke gebaut wurde.Die Stadt hat über die Jahre beide Bürgersteige schmaler gemacht,mit dem Grund die Fahrbahn zu verbreitern.Jetzt wird die Straße von rund 28.401 Fahrzeugen in 24 Stunden befahren (letzte Verkehrsmessung vom 18.07.16). Diese Messung zeigt auch deutliche Geschwindigkeitsverstöße von LKW`s und PKW`s auf. Desweiteren begegnen sich hier diverse 40 Tonnen LKW´s und machen deutlich wie eng die Fahrbahn ist. Das überhöhte Tempo der o.g. Fahrzeuge stellt eine große Gefahr dar und treibt die Fahrradfahrer beängstiegt auf den Bürgersteig. Meine Frage an Sie: Was muß getan werden um in der Königstraße ein generelles Tempo 30 einzurichten wie z.B. in der Ortsdurchfahrt in Wedel?

Herzl. Gruß M.Bornholdt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bornholdt,

der Wunsch nach Tempo 30 zur Verkehrsberuhigung in einer Ortschaft ist leider nicht so einfach umzusetzen, wie ich es mir wünschen würde. Ich bin nicht für ein generelles innerörtliches Tempolimit von 30 km/h. Vielmehr kann vor Ort kann am besten eingeschätzt werden, wo Tempobegrenzungen aus Gründen des Lärmschutzes nötig sind. Die Entscheidung darüber muss nach meiner Auffassung künftig in der Gemeinde fallen. In der Altstadt von Wedel und in Lauenburg ist die erhebliche Lärmbelastung Anlass gewesen, dort in Bereichen der Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen Tempo 30 anzuordnen. Derzeit kann so etwas für die Stadt Barmstedt nur durch die untere Verkehrsbehörde veranlasst werden. Dies ist für Barmstedt die Kreisverwaltung Pinneberg mit dem Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit. Sollten Sie dort nicht auf Verständnis für das Anliegen stoßen, empfehle ich, sich direkt an die oberste Straßenbehörde im schleswig-holsteinischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (Abteilung Verkehr und Straßenbau) zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Valerie Wilms