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Frage von Bernd S. •

Frage an Uwe Witt von Bernd S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Witt,

der Presse ist zu entnehmen, dass ein weiteres Mal die "Mütterrente" angehoben wird.

Ist es auch diesmal so, dass die bedürftigsten der Mütter, also diejenigen die auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sind, auf die Erhöhung verzichten müssen, indem die Mehreinnahme mit der Grundsicherung verrechnet wird? Und wenn ja, gibt es Erkenntnisse darüber in welchem Maße die Rentenkasse zu Gunsten der Sozialhilfe belastet wird?

MfG

B. S.

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Sehr geehrter Herr Schumann,

bitte verzeihen Sie die Zeitverzögerung auf Ihre Frage. Irgendwie ist diese leider im Büroalltag verschüttet worden. Trotzdem ist es mir wichtig, Ihnen darauf zu antworten.

JA, die letztes Jahr diskutierte Mütterrente II wird leider immer noch auf die Grundsicherung angerechnet und als AfD haben wir dazu bereits einen Antrag auf den Weg gebracht, um den Grundfreibetrag bei der Anrechnung auf die Grundsicherung zu erhöhen. Ferner haben wir während der Beratung im Plenum auch gefordert, dass die Mütterrente II anrechnungsfrei gestellt wird.

Die Mütterrente II kostet uns ca. 3,8 Mrd.€ und das wird voraussichtlich durch die gesetzliche Rentenversicherung getragen. Sprich, es geht auf Kosten der Beitragszahler und der Rentner. Während der Haushaltsverhandlungen zum Haushaltsplan 2019 haben wir als AfD eine Finanzierung der Mütterrente II aus Steuermitteln gefordert, da die Kindererziehung der gesamten Gesellschaft zugutekommt und durch die Gemeinschaft getragen werden muss.

Im Haushaltsplan gibt es zwar einen Titel mit dem Namen " Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung", dieser hat sich aber nicht großartig erhöht. Und eine Erhöhung um 3,8 Mrd.€ müsste sich bei diesem Titel eigentlich bemerkbar machen.

Gern stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Uwe Witt (MdB)

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