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Uwe Schünemann
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Frage von Erhard B. •

Frage an Uwe Schünemann von Erhard B. bezüglich Familie

Hallo Herr Minister Schünemann!

1991 wurde in meinem Scheidungsurteil festgelegt, dass ich 915,00DM Versorgungsausgleich zu zahlen habe. Der umgerechnete Betrag von ca. 504,00€ wurde durch einen Antrag auf Neuberechnung des Ausgleichs auf diese Summe vom Familiengericht Braunschweig im Dezember 2012 bestätigt. Meine Frage: wie kann mir nachvollziehbar erklärt werden, dass mir heute 691,00 € von meiner Pension abgezogen werden, obwohl eine solche Dynamik ist in meinen Versorgungsbezügen nicht wiederzuerkennen ist? Im Gegenteil: es wurde hier nur immer gekürzt (kein Weihnachtsgeld, von 75% auf 71,4% und Kürzungen bei der Beihilfe etc. Ich empfinde diese Entwicklung als sehr ungerecht! Was beabsichtigt Ihre Partei, hier für mehr individuelle Gerechtigkeit zu sorgen? Für die Beantwortung meiner Frage besten Dank im Voraus!

Mit freundlichem Gruß,
E. Becker

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Sehr geehrter Herr Becker,

haben Sie vielen Dank für Ihre interessante Frage! Es ist durchaus so, dass man angesichts der offensichtlichen Differenz zwischen dem im Jahre 1991 für die Durchführung des Versorgungsausgleichs festgelegten Betrag von umgerechnet ca. 504 Euro und dem aktuell, d.h. im Jahr 2013, abgezogenen Betrag (691 Euro) auf den ersten Blick eine Ungerechtigkeit erkennen könnte. Allerdings muss man sich die Sache genauer ansehen. Tatsächlich ist es so, dass die für die Berechnung Ihrer Versorgungsbezüge zuständige Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs sämtliche Steigerungen der Bezüge bzw. der Versorgungsbezüge berücksichtigt. Der Versorgungsausgleich unterliegt in vollem Umfang den Lohnsteigerungen im Öffentlichen Dienst. Das bedeutet aber auch, dass der prozentuale Anteil des aus dem Versorgungsausgleich folgenden Einbehalts, konstant geblieben ist. Sofern eine Anpassung erfolgt, informiert die LBV hierüber unter Hinweis auf die Rechtslage jeweils in der entsprechenden Bezügemitteilung. Tatsächlich besteht hier also keine Ungerechtigkeit.

Daraus wird zugleich ersichtlich, dass es seit 1991 doch die eine oder andere Steigerung der Bezüge gegeben hat - auch wenn leider vor allem die zur Konsolidierung der Staatsfinanzen erforderlichen Maßnahmen in Erinnerung bleiben. Zuletzt gab es bei den Tarifverhandlungen für die rund 585.000 Beschäftigten der Länder am 10. März 2011 in Potsdam ein Tarifergebnis, das für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ein Plus von 2,3 % in 2011 und ein Plus von 2,55 % für 2012 vorsieht. Dieses Ergebnis wurde in Niedersachsen auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

Sofern Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der LBV sicherlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Uwe Schünemann

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