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Uwe Schünemann
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Frage von Kai W. •

Frage an Uwe Schünemann von Kai W. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Innenminister,

Ihre ausschweifende Antwort zum Fall der Gazale Salame geht nicht einmal im Ansatz auf den Kern der Frage ein: Wann beenden Sie das Leid einer Frau, die mit sieben Jahren nach Deutschland kam und im Alter von 24 Jahren trotz Schwangerschaft von ihrer bis heute im Landkreis Hildesheim lebenden Familie gewaltsam getrennt wurde? Wann geben Sie den Töchtern Amina (15) und Nura (13), die bis heute keine drei Sätze über Gazale sprechen können, ohne in Tränen auszubrechen, ihre Mutter zurück? Wollen Sie uns ernsthaft die Aussicht auf einen Sommerurlaub der Kinder bei ihrer Mutter als Lösung verkaufen? Wie sollen diese Kinder allein diese Reise überhaupt antreten, da Sie dem Vater die Möglichkeit eines Besuchs in der Türkei nicht einräumen? Warum nutzen Sie nicht in diesem Fall den gleichen Weg wie bei Familie Nguyen? Warum geben Sie nicht in gleicher Weise eine Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG ab und schaffen so die Grundlage für eine legale Rückkehr in den nächsten Tagen?

Der ehemalige stellvertretende Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, stellte in seiner Petition an den niedersächsischen Landtag vom 17. Februar 2012 fest: "Es braucht wohl nicht begründet zu werden, dass dem Schutz von Ehe und Familie nicht genügt wird, wenn man an sich - siehe den Fall Gazale - den von der Familientrennung betroffenen Mitgliedern freistellt, ebenfalls auszureisen. Denn der Schutz von Ehe und Familie ist Bestandteil einer freien Gesellschaftsordnung und findet also dort statt, wo die Familie ihren Mittelpunkt hat, nicht aber kann die Offerte an die verbleibenden Familienmitglieder, doch dem Ausgewiesenen nachzureisen, als familienfreundlich angesehen werden. " ( S. 10) Haben Sie dieser Kritik irgendetwas Substanzielles entgegen zu setzen? Meinen Sie wirklich, Ihr unmenschliches Handeln durch die nachträgliche Diffamierung des Familienvaters auch nur im Ansatz rechtfertigen zu können?

Kai Weber

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Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Frage! Dass Sie als Geschäftsführer des „Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V.“ in dieser Sache nicht ganz unbefangen sind, verstehe ich. Gleichwohl freue ich mich, wenn Sie mein Anliegen, durch eine möglichst umfassende Beantwortung von Fragen zu diesem Thema zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen nicht per se als „ausschweifend“ deklarieren. Wäre es nicht viel interessanter, wenn Sie stattdessen auf die von mir dargestellten Aspekte der Sach- und Rechtslage eingehen würden? Was den von Ihnen angesprochenen Weg über § 22 des Aufenthaltsgesetzes angeht, so kommt dieser hier - anders als im Fall der Familie Nguyen aus Hoya - nicht in Betracht. Familie Nguyen war hier in Deutschland gut integriert und hatte deshalb erhebliche Probleme, sich in Vietnam zurechtzufinden, was mich letztlich auch dazu veranlasst hat, die Bundesregierung zu bitten, die Wiedereinreise zu ermöglichen. Im Fall der Familie Önder/Siala ist es anders: Zum einen kann und konnte von einer Integration in Deutschland keine Rede sein. Die Kinder Schams und Gazi sind in der Türkei aufgewachsen und dort gut integriert. Sie haben ihr gesamtes Leben in der Türkei verbracht. Türkisch ist ihre Muttersprache. Sie leben mit ihrer Mutter im Haus des Großvaters in Izmir, und sie erbringen gute Leistungen in der Schule.
Zu den von Ihnen angeführten Rechtsauffassungen des ehemaligen Richters am BVerfG Prof. Dr. Mahrenholz: Es würde ich mich freuen, wenn Herr Prof. Dr. Mahrenholz sich - auch wenn er dies nach eigener Aussage, die Sie zitieren, nicht für nötig erachtet - um eine rechtliche Begründung seiner Aussage bemühen würde. Die von ihm getätigten Aussagen zum Schutzbereich des Art. 6 des Grundgesetzes und zu dessen Anwendbarkeit im konkreten Fall sind nicht nachvollziehbar. Das wird Ihnen jeder Verfassungsrechtler, der sich dem Fall aus neutraler Sicht nähert, gerne bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schünemann

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