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Uwe Schummer
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Frage von Harald J. •

Frage an Uwe Schummer von Harald J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schummer,

Warum wehren sich die Abgeordneten so sehr gegen die Offenlegung Ihrer Nebeneinkünfte? Sie vergessen scheinbar dass Sie vom Volk gewählt wurden und Ihm Rechenschaft schuldig sind. Nicht die Abgeordneten sind der Souverän sondern das Volk. Mit welchem Recht verweigert die Parlament Verwaltung die Präsentation der Informationen? Dies legt doch den Verdacht der Korruption nahe. Warum wird kein Register erstellt aus dem Eindeutig ersichtlich ist welcher Angeordnete mit welchem Lobbyisten wann und warum Kontakt hat? Warum haben die Abgeordneten Angst davor? Haben Sie etwas zu verheimlichen? Jeder Abgeordnete benötigt Informationen um seine Tätigkeit auszuführen, dazu benötigt er auch Lobbyisten. Wenn aber Lobbyisten an der Erstellung und Gestaltung von Gesetzen beteiligt werden ist die zulässige Grenze überschritten. Außerdem ist es nicht nachvollziehbar das Abgeordnete Nebeneinkünfte haben die ein Mehrfaches Ihrer Diäten betragen. Wie verträgt sich das mit Ihrer Abgeordnetentätigkeit? Alle diese Ungereimtheiten in dem Verhalten der Abgeordneten sind Ursachen in der Politikverdrossenheit und dem Zulauf zu den Populistischen Parteien. Die etablierten Parteien haben keinen Kontakt mehr zur Bevölkerung und die Abgeordneten haben die Bodenhaftung verloren. Es ist an der Zeit dass das Parlament sich offiziell mit den Vorschlägen der Abgeordnetenwatch auseinandersetzt. Die Abgeordnetenwatch ist die Lobby der Wähler die keine Wirtschaftsmacht hinter sich haben. Dadurch dass die Abgeordneten die Abgeordnetenwatch diffamieren und bekämpfen zeigen sie was Sie vom Bürger halten. Ist ein akzeptabler Lobbyist nur einer der Spendet? Warum wehren sich die Abgeordneten gegen Transparenz? Jede Spende, jede Einnahme muss detailliert offengelegt werden. Nur so kann man erkennen ob der Abgeordnete Diener zweier Herrn ist oder nicht und in wieweit Parteien unabhängig sind.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jütte,

seit meiner ersten Direktwahl in den Deutschen Bundestag biete ich einen Bürgervertrag an. Er sichert zu, dass ich meine Einkünfte offenlege. Mehr als 400 Vertragspartner nutzen diesen Service und erhalten so jährlich meinen Jahresbericht mit weitergehenden Informationen über meine parlamentarische Arbeit und eine Übersicht über meine Ein- und Ausgaben. Bei regelmäßigen Arbeitswochen von 70 Stunden, einschließlich Abend- und Wochenendschichten halte ich die Diäten als Einkommen für gut und verdient. Eine bezahlte Nebentätigkeit habe ich nicht.
Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei ist. Der Deutsche Bundestag hat mehrheitlich entschieden, dass Transparenz durch ein Stufenmodell erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Stufenmodell für rechtens befunden. Es wurde gewählt, da zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. Rund 30 Prozent der Abgeordneten sind Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft. Es handelt sich also um Abgeordnete, die vor ihrer Wahl in den Bundestag selbständig tätig waren. Viele dieser Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder der Praxis zurückziehen, weil sie ansonsten ihre berufliche Existenz aufs Spiel setzen würden. Die Wahl in den Bundestag erfolgt jedoch immer nur auf Zeit, im Regelfall bleiben Abgeordnete zwei bis drei Wahlperioden im Bundestag. Eine laufende selbständige Existenz für diesen Zeitraum aufzugeben, wäre für Abgeordnete mit Blick auf ihre Zukunft mit erheblichen Einbußen verbunden. Eine sichere alternative berufliche Existenz stärkt zudem die Unabhängigkeit, auch gegenüber der eigenen Fraktion und Partei. Anders als in der Öffentlichkeit oftmals dargestellt wird, bezieht ein überwiegender Teil der Abgeordneten überhaupt keine veröffentlichungspflichtigen Nebeneinkünfte. Lediglich ein Viertel der Abgeordneten verfügt über solche Nebeneinkünfte.

Gerne nehme ich Sie in meinen Verteiler auf und sende Ihnen jährlich kostenlos meinen Jahresbericht zu. Diesem können Sie jährlich eine Übersicht über meine Ein- und Ausgaben entnehmen.
Es grüßt herzlich

Uwe Schummer MdB