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Uwe Schummer
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Frage von Karl-Heinz H. •

Frage an Uwe Schummer von Karl-Heinz H. bezüglich Soziale Sicherung

Vor jeder Wahl wird eine Reform resp. Vereinfachung des Einkommensteuerrechts, mit dem Ziel einer gerechteren Besteuerung des Einkommens, versprochen. Passiert ist zu Gunsten der Steuerzahler nichts! Obwohl das Einkommensteuerrecht immer komplizierter wurde, können die Kosten für den leider nach wie vor notwendigen Steuerberater nicht mehr abgesetzt werden. Bestehen Novellierungsabsichten vor der Bundestagwahl? Wann ist mit der Abschaffung des "Solidaritätszuschlags", der für einen vorübergehenden Sonderbedarf des Bundes im Zuge der deutschen Einheit angelegt war? Ist mit der Abschaffung der so genannten "kalten Progression" bei Lohn- und Einkommensteuer zu rechnen? Warum macht die CDU sich dazu nicht die Vorschläge der Herren Friedrich Merz und Prof. Dr. Kirchhof zu eigen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hutzler,

Ihr Hinweis auf ein gerechtes System der Einkommensbesteuerung ist richtig. So haben wir steuerliche Verbesserungen beschlossen, die seit Anfang des Jahres gelten. Seit Januar 2016 gelten ein höherer Betrag für das Existenzminimum, ein höheres Kindergeld und ein erhöhter Freibetrag für Alleinerziehende. Zum Abbau der kalten Progression wird seit 1. Januar 2016 der Steuertarifverlauf entsprechend der Inflation der Jahre 2014 und 2015 angepasst. Die steuerliche Entlastung dieser Maßnahmen beträgt insgesamt 5,5 Mrd. Euro. Allein der Abbau der kalten Progression bringt den Steuerzahlern eine Ersparnis von 1,5 Mrd. Euro. Zum Abbau der kalten Progression hatte die Union einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen und auf den Weg gebracht. Leider haben SPD und Grüne das damals über den Bundesrat blockiert. Ihre Auffassung, dass das Einkommensteuerrecht zu kompliziert ist, teile ich. Kosten für Steuerberater sind nach wie vor als Werbungs- oder Betriebskosten absetzbar, wenn sie zur Ermittlung Ihrer Einkünfte anfallen, also beruflich veranlasst sind. Als Angestellter können Sie beispielsweise die Ausgaben unter den Werbungkosten eintragen, die bei der Erstellung Ihrer Anlage N entstehen, weil damit Ihr zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird. Bei Vermietung einer Wohnung oder Verpachtung eines Grundstücks sind auch das Einkünfte, bei deren Ermittlung Ihnen ein Steuerberater helfen kann und die als Werbungskosten absetzbar sind. Gleiches gilt für Kapitalerträge, Renten und Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Gewerbetreibende und Freiberufler können die steuerliche Beratung als Betriebsausgaben absetzen. Bei den Ausgaben für Steuerberater wird es in dieser Legislaturperiode dabei bleiben, dass privat veranlasste Steuerberatungskosten nicht von der Steuer abgesetzt werden können, beispielsweise bei Unterstützung zur Anlage „Kind“, beim Mantelbogen der Steuererklärung und bei den Anlagen „Unterhalt“, „Altersvorsorge“ und „Vermögenswirksame Leistungen“. Insoweit sollten Steuerberater beruflich und privat veranlasste Kosten in seiner Rechnung getrennt ausweisen. Ihre Auffassung zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags kann ich nachvollziehen. Der Solidaritätszuschlag kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Derzeit werden die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu verhandelt. Der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II, mit dem die Finanzausstattung der neuen Länder und Berlin langfristig auf eine sichere Grundlage gestellt wurden, laufen im Jahr 2019 aus. Derzeit verhandelt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble MdB mit den Ministerpräsidenten der Länder für eine Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die Union dafür gesorgt, dass Bürger und Unternehmen um rund 8,5 Mrd. Euro pro Jahr entlastet werden, hiervon allein 4,6 Mrd. Euro für Familien durch Erhöhung des Kindergeldes. Auch das Steuerverfahren wurde vereinfacht und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben, die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten verbessert und Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung bei der Umsatzsteuer erreicht. Nunmehr sorgen wir mit den seit Januar 2016 gelten Regelungen für eine neuerliche steuerliche Entlastung in Höhe von insgesamt 5,5 Mrd.

Es grüßt herzlich

Uwe Schummer MdB