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Frage von Norbert M. •

Frage an Uwe Schummer von Norbert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schummer,
seit nunmehr 2 Monaten habe ich die Vorzüge des elektrischen Rauchens kennen- und schätzen gelernt. Dabei ist mir natürlich auch die zur Zeit noch unklare Rechtslage aufgefallen. Es gibt meines Wissens nach noch keine klare Rechtssprechung über die Einstufung des E-Rauchens und der damit verbundenen Beschaffung von Hardware und Software ( Liquid).

Aufgrund dieses "unsicherheit" gibt es momentan noch keine Bezugsquellen in Deutschland. So ist man "gezwungen" seine Beschaffungen in China ( Größtes Anbieterland) durchzuführen. Dabei kommt es aber widerrum zu massiven Zollproblemen. Dies ist meiner Meinung nach auch gerechtfertigt, da die Zollbeamten ebenfalls keine klare gesetzliche Handhabungen haben und dadurch alles unter Beschlag nehmen.

Für mich stellt sich diese Unklarheit in der Gestzgebung mittlerweile als Lobbismus der Zigarattenindustrie dar. Aufgrund wesen kann ich auf dem Deutschen Markt dieses Genußmittel ( oder wie es andere sehen wollen Arzneimittel) nicht erwerben. Zigaretten bekomme ich an jeder Ecke ( übrigens in einer Apotheke oder bei Artz nicht).

Ich würde mich freuen wenn Sie zu dieser Situation Stellung beziehen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Menzen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Menzen,

zunächst muss ich bekennen: bis zu Ihrer Anfrage kannte ich elektronisches Rauchen nicht. Deshalb habe ich mich erstmals mit dem Thema auseinandergesetzt. Bislang sind nur in einigen Bundesländern Zulassungsanträge für die elektronische Zigarette gestellt worden. Sie sollten beim Hersteller nachforschen, ob dies auch für Nordrhein-Westfalen gilt. Zuständig sind die jeweiligen Landesbehörden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät zu vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten. Ihr Hinweis, dass es bisher keine klaren gesetzlichen Regelungen für das elektronische Rauchen gibt, ist richtig. Sollten die Länder die elektronische Zigarette als Produkt zur Tabakentwöhnung einstufen, würde es sich um ein Arzneimittel handeln. Dann wäre das Bundesamt für Arzneimittelsicherheit zuständig. Generell wäre eine einheitliche Regelung für das elektronische Rauchen zu begrüßen. Hierzu fehlt es jedoch an ausreichenden Erfahrungswerten. Dass keine vorschnellen Entscheidungen getroffen werden und der Gesundheitsschutz vorrangig gesehen wird, kann ich gut nachvollziehen. Unsere Linie ist es, das Rauchen insgesamt zurückzudrängen, da es erhebliche gesundheitliche Schäden verursacht.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB