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Uwe Schmidt
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Frage von Wolfgang T. •

Frage an Uwe Schmidt von Wolfgang T. bezüglich Finanzen

Das Thema CUM-EX-Steuerdiebstahl ist Ihnen sicher nicht entgangen.

Die SPD ist an der Regierung beteiligt seit 2013 und davor. Wie erklären Sie, dass in diesen Jahren nichts unternommen wurde, um diese Verbrechen zu verhindern.

Ihre Partei stellt den Finanzminister, der indieser Frage offensichtlich wegtaucht. Was gedenken Sie persönlich zu tun, um die 30+ Milliarden zurückzuholen? Wie werden die Organisatoren und Nutznießer zur Verantwortung gezogen?

Wer sind die Profiteure dieses Betrugs, wo ist die Namensliste, darf in so einem gigantischen Fall von organisierter Kriminalität das "Steuergeheimnis" noch eine Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen
W.T.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Skandal um die betrügerischen Cum/Ex-Steuergestaltungen beschäftigt den Bundestag regelmäßig, erst am 7.11. haben wir in einer aktuellen Stunde dazu debattiert.

Schon letztes Jahr hat ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss seinen über 800 Seiten langen Abschlussbericht vorgelegt (hier zu finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812700.pdf). Dutzende Zeugen, darunter auch ehemalige Finanzminister sowie der damalige Finanzminister Schäuble, wurden befragt. Im Ausschuss wurde deutlich, dass es sich bei den Hintermännern von Cum/Ex um ein kriminelles Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Bankern, Anwälten und Wissenschaftlern handelte, die mit enormer krimineller Energie eine Lücke nutzten, um sich eine einmal einbehaltene Steuer mehrfach erstatten zu lassen. Dies war eindeutig illegal: Der objektive Straftatbestand der Steuerhinterziehung wurde erfüllt.

Die Organisatoren und Nutznießer werden strafrechtlich verfolgt. Zum Beispiel hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im Herbst 2017 Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung gegen fünf ehemalige Händler einer Bank erhoben. Auch die umfänglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln dürften noch einige Jahre andauern. Die Hälfte der durch Cum/Ex entstandenen nachweislichen Schadenssumme in Höhe von gut 5 Milliarden Euro wurde entweder bereits zurückgeholt oder wurde bereits vor der Auszahlung einbehalten.

Die SPD hat alles dafür getan, um diesen Skandal aufzuarbeiten und Lehren für die Zukunft zu ziehen. Cum/Ex ist seit 2012, nach allem was wir wissen, nicht mehr möglich, weil seitdem Steuerbescheinigung und Steuererstattung in einer Hand liegen. Dennoch ist völlig klar, dass auch künftig Kriminelle Steuergestaltungen rund ums Dividendenstripping suchen werden, bei denen sie die Kapitalertragsteuer hinterziehen. Gegen diese Cum/Cum-Gestaltungen gibt es kein Allheilmittel. Vielmehr benötigen wir wachsame Aufseher und Ministerien, die Hinweisen akribisch nachgehen. Unter der SPD wird die fachliche Unabhängigkeit des Bundesfinanzministeriums deshalb weiter gestärkt. Auf rechtlicher Ebene hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen erst kürzlich eine Lücke geschlossen, mit denen illegale Cum/Cum-Gestaltungen möglich waren.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schmidt

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