Portrait von Uwe Kekeritz
Uwe Kekeritz
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Uwe Kekeritz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hermann K. •

Frage an Uwe Kekeritz von Hermann K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie kann es sein, dass in unserer Demokratie ein Bürger zum Kanzlerkanditat werden kann, ohne jegliches Mandat durch das Volk? (Beispiel: Friedrich Merz) .
Widerspricht dies nicht dem verfassungsmäßigem Grundsatz, das in der BRD alle Macht vom Volke ausgeht?

Portrait von Uwe Kekeritz
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

zunächst ist der Kandidat*innen-Findungs-Prozess in der CDU/CSU den öffentlichen Verlautbarungen nach noch nicht abgeschlossen. Herr Merz ist also bislang und absehabr "einfaches Parteimitglied".

Im Übrigen ist die Nominierung von Kandidat*innen für Staatsämter eine der ureigensten Aufgaben von Parteien. Die Nominierung bzw. Kandidatur ist aber nicht gleichzusetzen mit der Besetzung dieser Ämter. Dazu bedarf es erst einer formellen Wahl durch das dazu bestimmte Gremium, hier also durch den Deutschen Bundestag.

Die Wähler*innen entscheiden am Wahltag mit Ihrer Stimme für die eine oder andere Partei über deren Angebot, das neben Inhalten (Wahlprogramm) auch Personen umfasst. Darüber ergibt sich dann mittelbar die Legitimation. Die im Grundgesetz formulierte "Mitwirkung an der Willensbildung", die den Parteien auferlegt ist, wird somit erfüllt.

Da das im Grundgesetz vorgesehene Entscheidungsgremium, der Deutsche Bundestag, in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Wahlberechtigten bestimmt wird, ist der von Ihnen zitierte Grundsatz, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht, selbstredend gewahrt. Das freie Mandat der so gewählten Abgeordneten ermöglicht diesen dann die/den in ihren Augen geeignetsten Kandidat*in für das Amt der/des Bundeskanzler*in ihrerseits in geheimer Wahl gemäß den in Artikel 63 des Grundgesetzes festgelegten Regeln zu bestimmen. Die/der Kandidat*in für das Amt der/des Bundeskanzler*in muss dabei selbst nicht Mitglied des Bundestages sein, war es bislang aber stets.

Ein - zugegeben einfaches Erklärvideo - finden Sie übrigens hier: https://www.youtube.com/watch?v=YLHEBeSKfPI

Mit besten Grüße

i.A. Christian Schneider