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Uwe Kekeritz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Inge T. •

Frage an Uwe Kekeritz von Inge T. bezüglich Soziale Sicherung

Wie ist die Haltung der Grünen zum "Bedingungslosen Grundeinkommen". Und was tun Sie, um Ihre Haltung umzusetzen?
Bitte beachten Sie dabei, dass Hartz-IV nicht bedingungslos ist.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Tietz,

die Grünen diskutieren immer wieder ein bedingungsloses Grundeinkommen und es gibt eine relativ große Gruppe innerhalb der Grünen, die dieses fordert. Jedoch hat sich die Partei bislang immer mehrheitlich gegen ein BGE ausgesprochen.

Auch ich stehe einem BGE in Deutschland zurückhaltend gegenüber. In einem gut ausgebauten Sozialstaat, wie wir ihn in den meisten Industriestaaten vorfinden, sehe ich hierzu keinen Bedarf. Anders sieht es in Entwicklungs- und Schwellenländern aus, wo ein BGE aufgrund der fehlenden sozialstaatlichen Strukturen und mangelnder Verwaltung ein gut geeignetes Mittel ist, um überhaupt ein Mindestmaß an Absicherung zu etablieren.

In Bezug auf das BGE wird die Diskussion aber weiter gehen - und das ist richtig. Deshalb wollen wir eine Enquete-Kommission in der kommenden Wahlperiode einsetzen, die sich mit Modellen befasst und ihre Tauglichkeit prüft. Dazu zählt z.B. auch das Modell einer negativen Einkommensteuer, wie es in den USA oder Groß Britannien zum Teil angewendet wird.

Meine Partei will beim Arbeitslosengeld 2 in der kommenden Wahlperiode zweierlei erreichen: Zum einen eine verfassungsfeste Berechnungsmethode (ohne sog. Zirkelschlüsse, weil verdeckt arme als Referenzgruppe). Diese wird zeigen, dass der aktuelle Regelsatz von 382 Euro zu niedrig ist. Wir wollen diesen daher auf min. 420 Euro für eine alleinstehende Person anheben und dann regelmäßig an die Lebenshaltungskosten anpassen.
Zum anderen wollen wir ein Sanktionsmoratorium erlassen. Zur Zeit sind die ARGEn (noch) nicht in der Lage den Arbeitssuchenden im Alg2 adäquate Angebote z.B. für Fortbildung anzubieten. Sinnlose Bewerbungstrainings und "Test-Supermärkte" lehnen wir ab. Solange diese Situation vorherrscht kann es keine Sanktionen geben. ARGEn und Arbeitssuchende müssen sich auf Augenhöhe begegnen können. Hinzu kommt, dass es nach unserem Grundgesetzverständnis keine Sanktionen geben darf, die das Existenzminimum bedrohen.
Weitere Infos unter: http://www.gruene.de/themen/soziale-gerechtigkeit/raus-aus-der-armutsfalle.html

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Kekeritz