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Uwe Feiler
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Frage von Andreas B. •

Frage an Uwe Feiler von Andreas B. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag,Ich hab eigentlich zwei Sachen die mich fast zerreissen .
1 Warum bekommen Bestands Rentner keine volle Erwerbsminderungs Rente habe 37 Jahre gearbeitet täglich 10 bis 14 Stunden dieses System hat mich krank gemacht .Ich bekomme dafür 977 Euro Rente .Wo bleibt da die gleich Behandlung .Warum sollen die die schon Rente beziehen außen vor bleiben wir müssen auch Miete zahlen wer hat sich diesen Blödsinn ausgedacht .Dann sollten die neuen alten bei euch auch keine Diäten Erhöhung bekommen.So und nun 2 .Warum ist es nicht möglich diese Umwelt Sauerei an Sylvester für privat zu untersagen .Es gibt ein Tierschutz Gesetz und da dürfen Tiere nicht leiden tun sie aber Wild und Haustiere dann 4000 Tonnen Feinstaub und der Dreck der auf der Straße liegt wird in die Kanalisation gespült und somit ins Trinkwasser .Sollte man vermuten das da Lobbyisten die Finger drauf haben und die Natur und der Mensch egal sind nur des profites und Steuergelder .ich denke eure Diäten sind sicher und ihr lacht eh über uns dummen Wähler. Und es gibt keine soziale Partei mehr und ihre ist der Steigbügel Halter für die kapitalistischen Bonzen.
Mfg A. B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.01.2018. Grundsätzlich haben wir im vergangen Jahr viele Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. So wurden Betroffene bis 2014 so gestellt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Im Januar 2017 wurde diese Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre erhöht. Für neue Betroffene wird die Zurechnungszeit über die nächsten Jahre stufenweise um weitere 3 Jahre verlängert. Ab dem 01. Januar 2024 sollen Betroffene dann so gestellt sein, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. In Ihrem konkreten Fall gilt eine sogenannte Stichtagsregelung, die bedeutet, dass die neue Regelungen nur für Betroffene gelten, die nach in Kraft treten des Gesetzes eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben. Laut Bundesverfassungsgericht ist diese Handhabung auch verfassungsgemäß, weshalb ich um Ihr Verständnis bitte.

Mit besten Grüßen
Uwe Feiler

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