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Frage von Daniel W. •

Frage an Uwe Barth von Daniel W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Barth,
ich denke, dass es für Verbesserungen in unserem Land nötig wäre, dass wir weniger versuchen, mit der geballten Wucht von Parteien unsere Ziele im Parlament durchzusetzen, weil es dabei oft mehr gegen die andern und weniger um die Sache geht.
Dass sich Menschen vielmehr FÜR eine Sache zusammenschließen, sollte m.E. begünstigt werrden, dadurch, dass sie eine reele Chance erhalten, über Volksinitiative, -begehren und -entscheid eine gute Idee zu Gesetzeskraft zu bringen.

Wenn ich Ihnen meine Stimme gebe, was würden Sie als Direktkandidat für die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Deutschland unternehmen?

mit freundlichen Grüßen
Daniel Wittig

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter herr Wittig,

vielen Dank für Ihre Frage.
Ich bin, wie die FDP insgesamt, ganz ausdrücklich für eine Ausweitung der Bürgerbeteiligung. Allerdings beschränkt auf bestimmte Grundsatzentscheidungen, und über Fragestellungen, die sich mit ja und nein beantworten lassen. Ein Beispiel wäre die EU-Verfassung, über deren Einführung in anderen Ländern Volksabstimmungen stattgefunden haben. Auch am Beispiel der Schweiz ist zu sehen, dass grundsätzliche Fragen per Volksentscheid gut geklärt werden können, die konkrete Ausgestaltung dann dem Parlament vorbehalten bleibt. Denkbares Beispiel: "Wollen Sie, dass in Deutschland Stammzellenforschung betrieben werden darf?" Die Umsetzung erfolgt abhängig vom Ergebnis in einem Gesetz, indem das Verbot oder, ggf. die Möglichkeiten und auch Grenzen des Zulässigen festgelegt werden, welches dann vom Bundestag erarbeitet und verabschiedet wird. Ungeeignet sind aus meiner Sicht ausgesprochene Fachgesetze. Für und wider gibt es bspw. auch bei der Frage der Direktwahl des Bundespräsidenten. Ob hier ein Wahlkampf wünschenswert ist, da bin ich doch eher skeptisch. Also kurz zusammengefasst: Ja, ich werde mich für mehr Bürgerbeteiligung da einsetzen, wo dies tatsächlich zur Erhöhung der Legitimation von grundsätzlichen Entscheidungen beiträgt, ohne die Gestaltungsrechte und -pflichten des Parlaments dadurch zu beeinträchtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Barth