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Ute Lehmann
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Frage von Karin H. •

Frage an Ute Lehmann von Karin H. bezüglich Gesundheit

Wie sehen Sie in Psychiatrien die Anwesenheit von Psychiatriebeauftragten, die Zustände aufnehmen und an die entsprechenden Stellen weiterleiten und sich genau Personal und Ärzte anschauen, Patienten, ohne vorherige Anmeldung. Also keine Klüngelei. Wie könnte man das verhindern. Wer ist von der Aufsichtsbehörde über Zustände zu benachrichtigen, wie erfolge dies und würde man hiervon als Hinweisgeber benachrichtigt.

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Bündnis C

Sehr geehrte K. H.,

das ist eine gute Idee wenn es Psychiatriebeauftragte geben würde. Und zwar recht viele. Es gibt in Deutschland viele "Psychiatrie-Erfahrenen"-Initativen und Psychiatrie-Kritiker-Gruppen und Vereine, und es gibt Psychiatrie kritische Aktivisten wobei Nina Hagen die bekannteste ist: https://www.youtube.com/watch?v=X2W4Suft414 Es mag für Outsider schockierend sein: Es gibt in Deutschland für Kassenpatienten bei seelischen Problemen wie Depressionen und anderen keine Hilfe. Diese Zustände wie in der Frankfurt-Höchster Psychiatrie sind ganz normal.
https://www.rtl.de/cms/team-wallraff-psychiatrie-reportage-laesst-hessischen-minister-kai-klose-reagieren-4315147.html

"Schweizer Käse"Qualitätssicherungmethode:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/Fatale-Fehler-zwischen-Alltagsroutine-und-Kostendruck-article1390272.html

Es gibt zahlreiche noch schlimmere Psychiatrien oder "psychosomatische" Einrichtungen. In den Psychosomatischen Einrichtungen sind körperlich Kranke, meist mit seltenen oder schwer diagnostizierbaren körperlichen Krankheiten, die den Patienten als rein "psychisch" vermittelt werden und keine Behandlung des körperlichen Leidens erfolgt. Die Patienten sagen dann :"Aber Herr Doktor, das bilde ich mir doch nicht ein!".Das kann in Klinikbwertungsportalen nachgelesen werden wie
https://www.klinikbewertungen.de oder www.sanego.de oder
https://www.jameda.de Da schreiben Patienten wie es ihnen erging in Psychiatrie oder Psychosomatik.

https://www.stern.de/gesundheit/seltene-leiden--raetselhafte-symptome--die-methoden-der-deutschen-detektiv-aerzte-7506774.html

Wichtig wäre auch, dass Beklagte Menschen im Zivilrecht Prozess (grundlos und unschuldig eventuell Jahrzehnte bis wirklich lebenslang in der Psychiatrie-Anstalt eingesperrt werden) den Angeklagten Menschen im Strafrechtsprozess gleichgestellt werden (die Unschuldigen kommen nicht in das Gefängnis, es gibt für nur leicht schuldige Bewährung, wirklich Lebenslänglich gibt es nicht was das Eisperren in die JV-Anstalt betrifft)
Deswegen müssen im Straf und im Zivilrecht die Prinzipien der modernen Gerichtsbarkeit gelten : Rechtsstaatlichkeit ist auch im Zivilrecht zu fordern:
hier besonders: Ersetzen des inquisatorischem oder *kontradiktorischen *Strafverfahren im Zivilrecht (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht) durch gleiche Rechte für die Beklagten im Zivilrecht als auch Angeklagten im Strafrecht:

- der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht;
- das Recht auf Wahl eines Strafverteidigers in jeder Lage des
Verfahrens (§137 StPO );
- das Recht auf Anwesenheit bei Beweisaufnahmen;
- das Recht auf Vornahme einzelner Beweiserhebungen nach Anklageerhebung
und somit ab dem Vorverfahren gem. § 201 StPO
;
- das Recht auf Richterablehnung – Befangenheit – gem. § 24 StPO
;
- das Recht auf Aussetzung des Verfahrens bei Nichteinhaltung der
Ladungsfrist;
- das Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung gem. §230 StPO
;
- das Recht auf Stellung von Beweisanträgen;
- das Recht auf unmittelbare Ladung von Zeugen und Sachverständigen
gem. § 220 StPO ;
- das Recht auf Stellung von Fragen an Zeugen und Sachverständige;
- das Recht auf Rechtsmitteleinlegung (Einspruch gegen Strafbefehl,
Berufung und Revision gegen Urteil);
- das Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers, wenn der
Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht genügend mächtig ist;
- das Recht zur Aussageverweigerung gem. § 136 StPO
;

Quelle:
https://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/rechte-des-angeklagten-im-gerichtsverfahren-des-strafrechts

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_ein_faires_Verfahren

Fast alle diese Rechte haben die in der Psychiatrie befindlichen Menschen nicht, sie brauchen aber diese Rechte. Auch bei der Erklärung der Menschenrechte ging es "nur" um das Strafrecht damit niemand unschuldig ins Gefängnis oder ums Leben kommt.

Das Menschen im Zivilrecht ohne Hilfe und mit viel weniger Rechten versehen sind, wurde vergessen.

Da das Recht auf ein Gerichtsverfahren ein Menschenrecht ist, muss ein Gerichtsverfahren für alle kostenlos sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

Psychiatriebeauftragte (und solche für alle Heime, Kinderpsychiatrien, Kinderneurologien ) wären ein kleiner Anfang. Wie erläutert meine ich, dass ein Umbau das ganzen Rechtssystems des Zivilrechts in Deutschland nötig ist. Soviel ich weiß, gibt es ähnliche Probleme in anderen EU-Mitgliedsstaaten
auch.

Es ist nicht hinnehmbar, dass soviele unschuldige Bürger fast rechtslos als Beklagte in Zivilrechtsprozesse geraten. Das Zivilrecht ist zuständig für das gesamte alltägliche Leben, nur nicht für das Strafrecht . Durch das Zivilrecht kann jemand seine Freihiet verlieren durch Einweisung in Heime, Einrichtugen oder auch Psychiatrien, den Besitz verlieren weil Ämter das Geld (auch durch Verkauf von Haus und Hof /sonstigen Besitzt durch Enteignung ) für Heime und Einrichtungen, auch Alterspflege und Altenheime nehmen, durch das Zivilrecht können Kinder entzogen, aber auch erwachsene Angehörige entzogen werden weil sie "betreut" (= modernes Wort für Entmündigung) werden, es ist möglich dass jemand sein Erbe verliert an andere Menschen aber auch an Institutionen weil ein Testament schlecht geschrieben ist, und vieles Existentelles mehr : Struktur

Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt:

- Der *allgemeine Teil des BGBs* enthält wesentliche Grundvorschriften
für das zweite bis fünfte Buch
- Das *Recht der Schuldverhältnisse* ist römisch geprägt und enthält
Regelungen für verpflichtende Verträge wie Kaufverträge, Mietverträge oder
Dienstverträge
- Das *Sachenrecht* ist deutschrechtlich veranlagt und beinhaltet
Ausführungen für Eigentum
und Besitz
- Das *Familienrecht* ist ebenfalls deutschrechtlich geprägt und
beinhaltet die Regelungen über Ehe
und Familie
- Das *Erbrecht* beinhaltet ausführliche Regelungen zu Testament
, Erbfolge und Erben.

https://www.juraforum.de/lexikon/buergerliches-gesetzbuch
Nur viele Maßnahmen können gegen diese "Zustände" in Heimen, Anstalten und Psychiatrien helfen. Und das stoppt auch die "Helferindustrie", also die Freine Träger und die Trägervereine die viel Geld mit Menschen verdienen.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/heinz-buschkowsky-die-traeger-bewilligen-sich-das-geld-selbst/4528106.html

Viele Grüße Ute Lehmann