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Ute Lehmann
Bündnis C
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Frage von Patricia B. •

Frage an Ute Lehmann von Patricia B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lehmann,

gilt in Deutschland für Menschen mit einer (geistigen) Behinderung auch das Deutsche Grundgesetz - in allen Facetten & Bereichen ?

Herzlichen Dank im Voraus für eine Beantwortung meiner Frage und beste Wünsche für eine erfolgreiche EU-Wahl-Nominierung / Christliche Familienpartei einer engagierten Frau & Mutter !

Herzliche Grüsse

Patricia Blum

Baden-Baden, den 07.04.2019

Portrait von Ute Lehmann
Antwort von
Bündnis C

Liebe Frau Blum,
es wurde ein sehr lange Antwort weil Behinderte schon vor der Geburt
unter Diskriminierungen zu leiden haben was sich durch das  ganze Leben
der behinderten Menschen zieht. Dabei haben Behinderte Rechte:
https://www.behindertenrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-3101/
und https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Grundrechte

"Das Grundgesetz garantiert
jedem Menschen ein Leben in Würde
. Selbstbestimmung
,
Freiheit der Person, körperliche Unversehrtheit
und
Gleichheit vor dem Gesetz gehören zu den wichtigsten Grundrechten. In
diese Grundrechte darf per Gesetz eingegriffen werden, der Wesenskern
muss aber erhalten bleiben. Daher ist das Wohl des Betreuten vorrangig
durch ihn selbst zu bestimmen. In diese Grundrechte darf nur nach
Maßstab der Verhältnismäßigkeit

eingegriffen werden, wenn Rechte des Betreuten oder Dritter von gleichem
Rang gefährdet sind. Hierin sind die Grenzen der „Freiheit zur
Krankheit“ zu sehen, die das BVerfG
bislang nicht
eindeutig gezogen hat (BVerfGE 58, 208, 224 ff
In einem Beschluss vom
23.03.1998 (NJW 1998, 1774

) hat das BVerfG bestätigt, dass auch dem psychisch Kranken „in gewissen
Grenzen die ‚Freiheit zur Krankheit‘ belassen bleiben muss“. Der Schutz
Dritter ist nicht Aufgabe des Betreuungsrechtes. Hierfür sind
Ländergesetze zuständig."
Das Wahlrecht von betreuten geistig behinderten Menschen wurde sehr
stark eingeschränkt was die UN kritisiert hat:
https://www.deutschlandfunk.de/urteil-aus-karlsruhe-wahlrecht-darf-betreute-menschen-nicht.720.de.html?dram:article_id=441914

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Selbstbestimmung

"Beispiele hierfür sind gegeben, wenn es darum geht, ob ein betreuter
Mensch noch in der gewohnten häuslichen Umgebung wohnen kann oder in
einer geschützten Umgebung (z.B. Behindertenwohnheim oder Pflegeheim)
wohnen muss. Nachdem der Betreuer alle Möglichkeiten ausschöpft,
ambulante Hilfen zu organisieren (§ 1901
Abs. 4 BGB), kann es sein,
dass aufgrund der Schwere der Krankheit oder Behinderung ein häusliches
Wohnen nicht (mehr) möglich ist. In solchen
Fällen muss der Betreuer ggf. auch gegen den erklärten Willen des Betreuten
handeln. Vgl. unter Wohnungsauflösung

Der Betreuer kann tun was er will, auch wenn der Betreute hundertmal
lieber in Heim A will, kommt er trotzdem in Heim B. "Persönliche
Pflegetätigkeiten und hauswirtschaftliche Hilfe sind nicht Sache des
Betreuers, sondern ggf. anderer vom Betreuer zu organisierender
Hilfskräfte, sofern diese nötig und finanzierbar sind" Der Betreuer
braucht sich nicht die Hände schmutzig machen ...

"Soweit zum Wohl des Betreuten notwendig, muss der Betreuer für eine
Freiheitsentziehung sorgen .Ein Beispiel widersprechender Wünsche und
des Wohls des Betreuten sind freiheitsentziehende Maßnahmen
nach
§1906 Abs. 1 BGB oder so
genannte unterbringungsähnliche Maßnahmen

nach § 1906 Abs. 4 BGB.

In diesen Fällen handelt es sich regelmäßig um Situationen, in denen der
Betreute
krankheitsbedingt uneinsichtig ist und der Betreuer gezwungen ist, zum
Wohl des Betreuten eine Freiheitsentziehung
zu
veranlassen. Indes ist rechtlich nicht klar, ob der Betreute gegen
seinen Willen auch ärztlich behandelt werden kann, wenn er noch in der
Lage ist,
einen Willen zu äußern." Das heisst die Menschen kriegen Psychopharmaka,
Neuroleptika usw auch wenn sie es nicht wünschen.

Gestorben -werden geht auch wenn der Betreuer meint das tun zu
müssen_ohne Dialyse, Antidiabetika, Antibiotika, Zusatztrinknahrung,
überhaupt Nahrung und Wasser wegnehmen und schon ist jemand tot . Wie
soll man an Wasser kommen während man fixiert ist ??? : " Toleriert wird
die sogenannte passive Sterbehilfe. Hierunter wird das Unterlassen oder
der Abbruch von lebens- und leidensverlängernden Behandlungen,
beispielsweise durch eine
künstliche Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr, Herz-Lungen-Maschine,
künstliche Beatmung, Antibiose, Dialyse etc. verstanden"

Entmündigte,  sorry heisst ja jetzt Betreute, werden enteignet :
https://www.focus.de/finanzen/steuern/hohe-pflegekosten-wenn-sich-das-sozialamt-das-geschenkte-haus-holt_aid_981309.html
Ganz unten steht in dem Nachrichtenmagazin noch von 2013 mein Kommentar.

http://www.einfach-teilhaben.de/SharedDocs/Publikationen/DE/StdS/Alter/bmj_broschuere_betreuungsrecht.html?nn=942886

"Einfach nichts haben" trifft meiner MEINUNG nach die Sache genauer!
Bericht "Behinderte Menschen in der Armutsfalle"
https://isl-ev.de/index.php/aktuelles/nachrichten/1726-behinderte-menschen-in-der-armutsfalle

"Solche" KInder werden bis zur Geburt abgetrieben: Das heisst sie werden
im Mutterleib extra zuvor mit Herzgiften oder anderem getötet. Damit sie
tot geboren werden. Oder es wird ein Kaiserschnitt gemacht aber das Kind
noch im Mutterleib getötet und dann erst rausgeholt. Da kommt die Frage
auf: Ist ein Schwangerschaftsabbruch nur die Entfernung
des unerwünschten Kindes aus dem Mutterleib oder ist das Töten
miteinbegriffen? Wenn eine Frau im 8 oder 9 Monat abtreiben will, könnte
ihr KInd ja durch eine künstliche Frühgeburt aus ihrem Leib entfernt
werden. Aber ohne irgendwas zu tun um es zu töten. Einfach nur aus der
Mutter raustun. Das unerwünschte, da nicht perfekte KInd, könnte ja zur
Adoption freigeben werden und die Mutter  die es töten wollte braucht es
ja nicht zu wissen.
https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-09/abtreibung-behinderung

Ein Abbruch der Schwangerschaft ist trotzdem bis zur Geburt legal
, sofern die körperliche oder
seelische Gesundheit der Mutter in Gefahr ist. In der Praxis heißt es,
dass ein Kind mit Behinderung abgetrieben werden darf, sofern es die
körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter gefährdet. Egal, ob im
zweiten, im fünften oder im neunten Monat.Und sogar im neunten Monat
werden die Kinder zuvor extra getötet damit es nicht zur Komplikation
der Lebendgeburt kommt. https://de.wikipedia.org/wiki/Oldenburger_Baby

"Und Spätabtreibungen nehmen weiter zu. Das statistische Bundesamt gibt
an, dass es 2006 in Deutschland 183 Spätabtreibungen gab. Bis 2013 gab
es eine Steigerung von 307,1 Prozent. Insgesamt wurden 3.703
Abtreibungen medizinisch begründet – also mit der Gesundheit der Mutter.
Dabei ist es egal, ob es sich um die sehr greifbare körperliche
Gesundheit oder eine psychische Belastung handelt."

Soweit zum Lebensrecht von Behinderten... 90 % werden abgetrieben. Und,
eigentlich, sind auch die geborenen Behinderten so ziemlich unerwünscht.
Ich jedenfalls habe Angst vor der "Euthanasie" also vor Behindertenmorden.

Ein Abbruch der Schwangerschaft ist trotzdem bis zur Geburt legal
, sofern die körperliche oder
seelische Gesundheit der Mutter in Gefahr ist. In der Praxis heißt es,
dass ein Kind mit Behinderung abgetrieben werden darf, sofern es die
körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter gefährdet. Egal, ob im
zweiten, im fünften oder im neunten Monat.

Und Spätabtreibungen nehmen weiter zu. Das statistische Bundesamt gibt
an, dass es 2006 in Deutschland 183 Spätabtreibungen gab. Bis 2013 gab
es eine Steigerung von 307,1 Prozent. Insgesamt wurden 3.703
Abtreibungen medizinisch begründet – also mit der Gesundheit der Mutter.
Dabei ist es egal, ob es sich um die sehr greifbare körperliche
Gesundheit oder eine psychische Belastung handelt.
https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-09/abtreibung-behinderung

Eigentlich ist es nur okay wenn die Schwangere sonst wirklich stirbt wie
z.B. bei einer Eileiterschwangerschaft.

Ehepaare mit Erbkrankheiten, die das möchten, sollten eine IVF mit PID
bekommen um die Erbkrankheit durch die PID zu verhindern. Niemand kriegt
dreissig Kinder. Und bei der Anti-Babypille wird sich nicht über den
Zygoten-Tod aufgeregt, nur wenn es um PID geht die bei schweren
Krankheiten erlaubt ist. Wenn Paare schon IVF haben, meine ich ist es
eher unethisch das ohne PID zu machen. Es ist völlig in Ordnung auf
schwere Krankheiten zu scannen und nur die gesünderen Embryonen zu
übertragen. (die immer noch Erbkrankheiten tragen weil es keine Menschen
gibt die völlig frei von Erbkrankheiten sind)

https://www.netdoktor.de/kinderwunsch/praeimplantationsdiagnostik/

https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4implantationsdiagnostik#Fehldiagnosen

ES gibt kein Recht auf das perfekte Kind. PID ist besser als ein Kind
abzutreiben.

Bei PID ist die verworfene Zygote so klein wie dier i-punkt und befindet
sich noch außerhalb des Mutterleibes.

Wenn eine  solche Zygote im Mutterleib durch Anti-Babypille oder Spirale
getötet wird, finde ich das ethisch viel bedenklicher, weil es gesunde
Paare sind denen so gesunde Zygoten
einfach so wegen "kein Kinderwunsch"sterben. Der Tod der Zygote wird bei
der Antibaby-Pille und Spirale  billigend in Kauf genommen*  Erklärung
im Anhang

http://www.aktion-leben.de/abtreibung-pas/sexualitaet/verhuetung/verhuetungsmittel-und-ihre-folgen/

http://www.aktion-leben.de/abtreibung-pas/sexualitaet/verhuetung/anti-baby-pille/
Abschnitt 3

Adam und Eva wollten sein wie GOTT, und jetzt sind wir wie GOTT. Jetzt
leben wir in einer gefallenen Welt voller Tod und Krankheit.
https://www.bibelwissenschaft.de/bibeltext/Gen%203,1-24/

Und das hat zur Konsequenz dass wir uns um Tod, Krankheit und Leid
kümmern müssen , und Erlösung brauchen:.Johannesevangelium Kapitel 1


12Aber allen, die ihn aufnahmen
und ihm Glauben*
schenkten,
verlieh er das Recht,
Kinder Gottes zu werden.

13– Das werden sie nicht durch natürliche Geburt oder menschliches Wollen
und Machen, sondern weil Gott ihnen ein neues Leben gibt.

http://www.lhcelle.de/pages/aktuelles-termine/menschen-mit-beeintraechtigung-melden-sich-zu-wort-wir-wollen-nicht-aussortiert-werden.php

Medienmitteilung vom 19.03.2019 #DownIstInNichtOut

*Berlin.* Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21.03.2019 haben 27
Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme unterzeichnet, in der sie
sich gegen die Krankenkassenfinanzierung von Bluttests auf genetische
Abweichungen (NIPT – Nicht Invasive Pränatale Tests – aktuell vorrangig
auf Trisomie 21) aussprechen. Natalie Dedreux (20) lebt mit 
Down-Syndrom und engagiert sich aktiv für die Rechte von Menschen mit
Behinderung:

*"Wir wollen nicht abgetrieben werden. Das Leben mit Down-Syndrom ist
cool. Die Welt soll aufhören, Angst vor uns zu haben."*

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen berät
aktuell über die Aufnahme dieser Tests in den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grund der ethischen Tragweite soll in
Kürze auch eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag erfolgen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern statt der Finanzierung eines
Tests zur genetischen Selektion mehr und bessere Beratungsangebote durch
die Beteiligung der Behindertenselbsthilfe vor, während und nach
vorgeburtlichen Untersuchungen.

*"JA" zur Vielfalt des menschlichen Lebens! *

*Gemeinsame Stellungnahme *

Deshalb

   - Aufklärung über das Leben mit Beeinträchtigungen!
   - Keine Bluttests auf genetische Abweichungen (NIPT) auf Kassenkosten!
   - Mehr und bessere Beratungsangebote vor, während und nach
   vorgeburtlichen Untersuchungen mit Beteiligung der
Behindertenselbsthilfe!

Den Bluttest auf genetische Abweichungen (NIPT) in den Leistungskatalog
der Krankenkassen aufzunehmen bedeutet:

   - Die Angst vor Behinderung zu verstärken.
   - Die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu
verschärfen.
   - Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft als
   "vermeidbar" und nicht willkommen zu bewerten.
   - Die Verpflichtungen der UN Behindertenrechtskonvention nicht zu
   beachten.
   - Mit dem Eindruck, dieser Test sei medizinisch sinnvoll, falsche
   Hoffnungen bei werdenden Eltern zu wecken.
   - Den Druck auf Schwangere „alles zu tun, alles zu testen“ zu
   erhöhen.
   - Die Tür für die Kassenzulassung weiterer Tests auf genetische Merkmale
   zu öffnen.

Die Stellungnahme ist ein gemeinsamer Beitrag zur dringend notwendigen
gesellschaftlichen Debatte über unser Zusammenleben und Aufklärung über
ein Leben mit Beeinträchtigungen.

Unterzeichner der Stellungnahme 27  recht große Vereine und tausende
Privatpersonen so auch ich.
Es darf keine Selektion von behinderten Kindern im Mutterleib geben (die
schon Herzaktion und Nervenaktitivität haben), Es darf keine Tötung von
Kinder mit Nabelschnur geben wenn eine künstliche Frühgeburt wegen der
Gesundheit der Mutter eingeleitet wird. Verbot eines Fetozides. Keine
"präventive Tötung" vor der Geburtseinleitung.
JEDES geborene Kind muss das Recht auf neonatologische Versorgung haben,
jedes Kind soll  den Brutkasten oder andere lebensrettende Massnahmen
bekommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Oldenburger_Baby

PS *zum Zygotentod durch Antibabypille* : "Die Antibabypille Die
Antibabypille wirkt nicht immer eisprunghemmend *sondern hat noch
weitere Wirkungen, die den Tod einer Zygote (= früher Embryo) bewirk*t
:Wenn eine  solche Zygote im Mutterleib durch Anti-Babypille oder
Spirale getötet wird, finde ich das ethisch viel bedenklicher, weil es
gesunde Paare deren gesunde Zygoten mit der Begründung "kein
Kinderwunsch"sterben.
Bei Vergewaltigung sollte nach sofortiger Beratung und nur(!) bei
gleichzeitiger Aufnahme des Verbrechens der Vergewaltigung die "Pille
danach" gegeben werden dürfen. (Ich bin gegen die Rezeptfreiheit von
1500 µg Levonorgestrel --um 30µg in verschreibungpflichten
Antibabypillen. Die Pille danach ist eine Antihormon-Bombe )
"Interzeption" heisst das wenn ein sehr früher Embryo noch vor der
Einnistung stirbt.
(Es gibt tötungsfreie Methoden um eine Empfängnis zu vermeiden. Tötende
Methoden finde ich nicht gut. Außerdem verhüten "Pillen"reste im
Abwasser gleich die Fische, Amphibien, Vögel usw mit)
https://de.wikipedia.org/wiki/Interzeption_(Gyn%C3%A4kologie)
https://www.tk.de/techniker/service/gesundheit-und-medizin/schwangerschaft-und-geburt/wie-wirkt-die-antibabypille-2013536

http://www.aktion-leben.de/abtreibung-pas/sexualitaet/verhuetung/verhuetungsmittel-und-ihre-folgen/

http://www.aktion-leben.de/abtreibung-pas/sexualitaet/verhuetung/anti-baby-pille/

Die Pille hemmt, sie verhindert es nicht!)

S.51
http://www.1apharma.de/promo/app/docs/Verhuetungsbroschuere_1A-Pharma_Internet.pdf
Des Weiteren hat die Pille Einfluss auf die Gebär
-mutterschleimhaut (Endometrium). Die enthaltenen
Hormone sorgen dafür, dass keine vollständige Um-
wandlung des Endometriums erfolgt. *Sollte es also *
*doch einmal zu einem Eisprung mit anschließender *
*Befruchtung kommen, wird so eine Einnistung der *
*Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut verhindert. *
Dass es aber überhaupt dazu kommt, ist eher unwahrscheinlich."

Noch unwahrscheinlicher ist eine Schwangerschaft weil:
Erst versetzt die Pille die Frau in eine Art künstliche Wechseljahre in
dem die "Pille"
im Körper die "Lüge" verbreitet an die Hypophyse : "Es sind  viel zu
viele  Geschlechtshormone im Blut.
Bitte sofort die Produktion einstellen!" Die Hypophyse storniert alle
Bestellungen an die Eierstöcke.
Die chemischen Hormone haben aber eine gewisse östrogene Wirkung damit
das weibliche Erscheinungsbild
erhalten bleibt und auch eine mini-Entzugsblutung erreicht werden kann
(die Entzugsblutung ist rein dekorativ. Es ging auch ganz ohne Blutung)
Dadurch wird kein Ei produziert bei ganz viel Hormonen die ankommen.
Dazu lähmt die Pille die Eileiter (wodurch viele
trotz-Pillenschwangerschaften Eileiterschwangerschaften sind-sehr hohes
Risiko)
Durch die Trödelei im Eileiter kommt die befruchtete Eizelle verhungert
in der Gebärmutter an. Wenn sie dann ankommt kann es passieren dass da
nur nicht funktionsfähige Gebärmutterschleimhaut ist. Die Zygote verhungert.
Und wenn die befruchtete Eizelle das ganze heil übersteht kommt es zu
einer "Schwangerschaft trotz Pille".
" Unwahrscheinlich heisst aber auch dass jede 6.Frau in ihrem Leben
trotz Pille schwanger wurde.

Studie: "Jede sechste Frau wird ungewollt schwanger...Ina gehört
damit zu den rund 17 Prozent der Frauen zwischen 20 und 44 Jahren,
die schon einmal ungewollt schwanger waren. Das ist jede sechste
Frau. Schließt man die Frauen ein, die die Schwangerschaft zwar
grundsätzlich wollten, aber nicht zu diesem Zeitpunkt, so sind
knapp 30 Prozent betroffen....

So gaben rund 52 Prozent der jeweiligen Frauen an, sie seien trotz Pille
schwanger
geworden."https://www.t-online.de/leben/familie/schwangerschaft/id_72824558/wenn-pille-oder-kondom-versagen-schwanger-trotz-verhuetung.html
(Und die vielen die durch Kondom ungewollt schwanger sind, die
Möglichkeit ist nur ausserhalb der Wechseljahre und nur Sieben Tage pro
28 Tage gegeben... Aber Aids kann eine Frau an jedem TAg und auch nach
und in den Wechseljahren kriegen. )Und die "Pille" wird genommen um eine
Störung der Hormonbalance auszulösen um so die Fruchtbarkeit zu senken.

Jede dritte Frau wird statistisch einmal im Leben ungewollt schwanger.
Die Hälfte hat mit "Pille" verhütet.
https://www.9monate.de/community/thread/Archiv-Probleme-beim-Schwanger-werden/Eileiterschwangerschaft-trotz-Pille-?threadId=11049188

https://www.frauenaerzte-im-netz.de/erkrankungen/eileiterschwangerschaft/ursachen/

"Wahrscheinlich nehmen auch Hormone, wie die weiblichen
Geschlechtshormone Östrogen
und
Gestagen
,
Einfluss auf die Transporteigenschaften des Eileiters. Eine Störung der
Hormonbalance könnte somit die Verweildauer der befruchteten Eizelle im
Eileiter verändern und infolge dessen das Risiko einer
Eileiterschwangerschaft erhöhen."

*Zum Zygotentod durch die Spirale:*
http://www.gesundheits-lexikon.com/Therapie/Empfaengnisverhuetung/IUP-Einlage-Einlage-einer-Spirale-.html
Kupfer oder Metallionen-Spirale: "Es kommt zu einer Nidationshemmung
(Hemmung der Einnistung der Eizelle in die Schleimhaut). Außerdem wirken
die Kupferionen sowohl auf die Spermien (Samenzellen) als auch auf die
Blastozyste (befruchtete Eizelle) toxisch."

Gestagen-Spirale :"Eine eventuell doch befruchtete Eizelle kann sich
dann nicht in die Schleimhaut einnisten (Störung der Nidation)"
(Wobei mit "befruchteter Eizelle"  ein Zyote also ein früher Embryo
gemeint ist.
Es ist hier Stadium vier
:https://www.lecturio.de/magazin/praeembryologische-phase/ oder hier bei
Bild 6 :https://philschatz.com/anatomy-book/contents/m46319.html Die PID
wird dagegen wirklich an befruchteten Eizellen mit 16 bis um hundert
Zellen gemacht. http://www.drze.de/im-blickpunkt/pid/ethische-aspekte Es
gibt auch die Möglichkeit die unbefruchteten Eizellen zu untersuchen
weil die drei Begleitzellen haben, von denen aber nur eine die
genetische Kopie der Hauptzelle ist. So wäre es möglich schon mal
ungeeignete Eier auszusortieren. Spermien können mit Farbe markiert
werden ,bei FISH ,die an die zu markierenden Gene gehen.  Es wäre
möglich dann die gesunde Eizelle mit einer gesunden Spermie zu
befruchten. Dann drei Tage warten bis je nach Methode 8 bis unter
hundert Zellen im Ei drin sind es also zu einer Blastocyste wurde, und
dann erst die letzte PID. (Heisst alles PID--- auch die Diagnostik der
Spermien oder der unbefruchteten Eizelle . "Natürlicherweise" bei der
natürlichen Befruchtung schaffen es die meisten Eizellen auch
nicht...deswegen werden Frauen natürlicherweise meistens nicht gleich im
ersten Kinderwunsch Zyklus schwanger.

Es ging nicht kürzer weil es drei Themen waren: 1. Diskriminierung von
Behinderten Kindern im Mutterleib =(90% der behinderten Kinder werden
getötet wenn es Downsyndrom ist), die Diskriminierung wenn diese Kinder
leben , wenn sie erwachsen sind: 2. sie haben kein Stimmrecht und 3.kein
Recht auf eine Schule die zu einem verwertbaren Abschluss führt. Als 2.
erwachsene Menschen bleiben "geistig" behinderte unter "Betreuung" was
nicht viel anders ist als "entmündigt" zu sein.
Thema 4 warum ich PID für weniger schlimm halte als Abtreibung--- zur
Wirkung war im Anhang.

Viele Grüße Ute Lehmann

Und hier hat es eine Frauenärztin erklärt:
http://www.initiative.cc/Artikel/2010_08_27_antibabypille.html