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Antwort von Ute Granold
CDU
• 02.07.2013

(...) Die Strafvorschrift der „Abgeordnetenbestechung“ hat zudem eine Besonderheit: In vollem Umfang strafbar macht sich ein Täter schon dann, wenn er auch nur zu einer Handlung ansetzt, die nach seinen Plänen zu einem Stimmenkauf oder -verkauf führen soll, ohne dass es zum Kauf oder Verkauf der Stimme kommen muss. (...)

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Abstimmverhalten

Über Ute Granold

Ausgeübte Tätigkeit
MdB, selbst. Rechtsanwältin
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Geburtsjahr
1955

Kandidaturen und Mandate

Abgeordnete Bundestag 2009 - 2013

Fraktion: CDU/CSU
Wahlkreis: Mainz
Wahlkreis
Mainz
Wahlkreisergebnis
36,30 %
Wahlliste
Landesliste Rheinland-Pfalz
Listenposition
9

Kandidatin Bundestag Wahl 2009

Angetreten für: CDU
Wahlkreis: Mainz
Mandat gewonnen über
Wahlkreis
Wahlkreis
Mainz
Wahlkreisergebnis
36,30 %

Kandidatin Bundestag Wahl 2005

Angetreten für: CDU
Wahlkreis: Mainz
Mandat gewonnen über
Wahlliste
Wahlkreis
Mainz
Wahlkreisergebnis
39,20 %
Wahlliste
Landesliste Rheinland-Pfalz
Listenposition
9

Abgeordnete Bundestag 2005 - 2009

Fraktion: CDU/CSU
Eingezogen über die Wahlliste: Landesliste Rheinland-Pfalz
Mandat gewonnen über
Wahlliste
Wahlkreis
Mainz
Wahlliste
Landesliste Rheinland-Pfalz
Listenposition
9