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Ute Bertram
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Frage von Sabine S. •

Frage an Ute Bertram von Sabine S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bertram,

die Medien berichteten jüngst dass bei den Flüchtlingen die Qoute derer die keinerlei Schulabschluss haben, im Schnitt bei über 50% liegt!

Wie, in welchem Zeitrahmen und zu welchen Kosten sollen diese Leute jemals in den Arbeitsmarkt integriet werden? Einen Arbeitsmarkt
wo schon jetzt der deutsche Hauptschüler denkbar schlechte Chancen hat, und bei rasant steigender Digitalisierung auch in Zukunft haben wird.
Mit Verlaub, ich glaube wir schaffen das nicht, und bei nachlassender Konjunktur wird auch das Geld dazu nicht da sein!

Meiner Meinung nach ist es naiv zu glauben dass hier eine Chance besteht eine vertetbare Lösung zu finden. Wie also soll ihre Meinung nach dieses Problem gelöst werden?

Anbei ein Bild einer Statistik: https://pbs.twimg.com/media/DH1c6jeXgAAVuOw.jpg

Mit freundlichen Grüßen,
S. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage, auch wenn sie zur Zeit wahrscheinlich von niemandem in Deutschland präzise beantwortet werden kann. Zur Integrationsfähigkeit von Flüchtlingen ohne Schulabschluss lassen sich m.E. nur allgemeine Feststellungen treffen. Hier steht an erster Stelle das Erlernen der deutschen Sprache. Inwieweit darauf aufbauend ein nachzuholender Schulabschluss und eine berufliche Qualifizierung gelingen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Lernbereitschaft der Flüchtlinge und der Qualität der Einrichtungen, die die schulischen und berufsbildenden Inhalte vermitteln sollen.

Da also über den Umfang und Erfolg der Integrationsbemühungen in den deutschen Arbeitsmarkt keine verlässlichen Aussagen getroffen werden können, sind auch Aussagen über die hierdurch entstehenden Kosten nicht möglich. Überdies wäre es angesichts der Situation auf dem Lehrstellenmarkt und des allgemein schon festzustellenden Fachkräftemangels nicht angebracht, die hier einzusetzenden Mittel nur unter Kostengesichtspunkten zu betrachten, denn Menschen, die in den Arbeitsmarkt integriert sind, tragen auch zum volkswirtschaftlichen Erfolg bei.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Flüchtlinge, denen nach Abschluss des Verfahrens kein anerkannter Flüchtlingsstatus zuerkannt werden kann, Deutschland wieder verlassen müssen. Die Frage der Integration in den Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis stellt sich hier also nicht. Entsprechendes gilt für Asylbewerber. Wie hoch dieser Anteil der Ausreisepflichtigen sein wird, lässt sich jedoch ebenfalls noch nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB