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Frage von Andreas S. •

Frage an Ute Bertram von Andreas S. bezüglich Recht

Sher geehrte Frau Bertram,

in Ihrer Antwort auf abg.watch vom 6.1.17 schreiben Sie über die Leiden der Behörden im letzten Jahr:

"Dies hat in der zweiten Jahreshälfte 2015 in größerem Maßstab leider dazu geführt, dass Flüchtlinge ohne Feststellung ihrer Identität nach Deutschland kamen. Dieses notgedrungene Versäumnis wird mittlerweile aber insbesondere durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach und nach behoben."

Können Sie mir bitte dazu folgende Fragen beantworten:

1. Wieviele der von ihnen als "Flüchtlinge" bezeichneten Menschen sind in der zweiten Jahreshälfte 2015 "ohne Feststellung ihrer Identität" nach Deutschland gekommen? Können Sie mir bitte die konkrete Zahl dieser Menschen nennen.
2. Wie sieht der Plan zur Behebung dieses "Versäumnisses" konkret aus? Wieviele der Menschen aus 1. sind bis heute korrekt identifiziert? Wieviele Identifizierungen stehen noch aus? Wann werden die noch ausstehenden Identifizierungen vollständig durchgeführt sein?

Haben Sie vielen Dank für Ihre aussagekräftigen Antworten.

A. Strasser

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Sehr geehrter Herr Strasser,

vielen Dank für Ihre Fragen, deren Beantwortung bedauerlicherweise wegen der erforderlichen Recherchen erst jetzt erfolgen kann.

Wegen der Zahl der bis heute korrekt identifizierten Flüchtlinge und Asylsuchenden bitte ich, direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachzufragen.
Die Zahl der in der zweiten Jahreshälfte 2015 nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge, deren Identität nicht festgestellt worden ist, kann nicht abschließend genannt werden. Zwar hatte das BAMF für die im Rahmen des Abbaus des EASY-Gaps (IT-Anwendung zur Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer) zur Antragstellung gemeldeten Asylsuchenden bis September/Oktober 2016 Termine zur erkennungsdienstlichen Behandlung vergeben. Daher waren aus Sicht des Bundesamtes im Oktober letzten Jahres die bis dahin noch offenen Registrierungen erfolgt. Allerdings wurden von einzelnen Kommunen und Ländern über dieses Datum hinaus auch weiterhin Asylsuchende gemeldet, die erst nachträglich erkannt wurden oder die die ersten Termine nicht wahrgenommen haben. Für diese Personen wurde bzw. wird die erkennungsdienstliche Behandlung nachgeholt. Überdies sind auch Personen nach Deutschland gekommen, die bislang keine Behörde kontaktiert haben, etwa, weil sie keinen Asylantrag gestellt oder keine Sozialleistungen beantragt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB