Uschi Röhrig
DIE LINKE
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Frage von Elke D. •

Frage an Uschi Röhrig von Elke D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie wollen Sie die materielle und direktdemokratische, verkehrtechnische und bildungsspezifische Rechte für Gehandikapte (z.B. gratis Studierhilfen, Studienassistenz) durchsetzen bzw. fordern Sie entsprechende Gesetze oder Verordnungen?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau D.,

gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Falls DIE LINKE in den LT von NRW gewählt wird, wird sie alle Gesetze und Verordnungen prüfen, ob sie mit der UN Behindertenrechtskonvention übereinstimmen. Schon jetzt setzt sich DIE LINKE für ein Bundesteilhabegesetz vehement ein was seinen Namen verdient.

Hier in Köln fordern wir unter anderem und haben schon stellenweisen durchgesetzt:
- Die Mitnahme von E-Scooter in der KVB
- Barrierefreie Haltestellen im Nahverkehr
- Barrierefreie Wahllokale
- Wahlprogramme, beziehungsweise Veröffentlichungen in einfacher Sprache
- Mehr Geld für Fehlende Stellen, wie in der Bildung und Betreuung
- Wir fordern eine stärkere Inklusion in den Schulen, gemeinsames Lernen, das kommt viel zu kurz. Diese gilt es vorrangig zu besetzen und zu finanzieren damit die Inklusion der Gehandikapten gelingt In unserem Landeswahlprogramm steht: Mit gutem Beispiel voran "Nichts über uns ohne uns" heißt eine Forderung der selbstbestimmten Behindertenbewegung. DIE LINKE will gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden in NRW die Grundlagen dafür schaffen und verbessern. DIE LINKE NRW will dabei selbst mit guten Beispiel lernend vorangehen: Sie hat die Umsetzung eines Teilhabekonzeptes für Menschen mit Behinderung für die Landespartei beschlossen und setzt es Zug um Zug um. Von der Landesregierung fordern wir die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW auf der Landesebene und der kommunalen Ebene. Insbesondere ist zum Beispiel dringend zu tun; Erarbeitung von Aktionspläne für jede Stadt und jeden Kreis gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und ihrer Interessenvertretungen. Bestellung von Inklusionsbeauftragte für deren Umsetzung. Förderung von Initiativen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, um auf allen Ebenen der Gesellschaft, einschließlich der Familien, das Verständnis für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und die Achtung ihrer Rechte und Würde zu unterstützen. Umsetzung des Wahlrechtes für alle, auch für Menschen unter vollständiger Betreuung.

Bis jetzt bleiben die Vielen Einzelmaßnahmen der Landesregierung für den betroffenen Personenkreis nur Stückwerk. Das Inklusionsstärkungsgesetz brachte nur kleine Verbesserungen, teilweise sogar Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung.

Das muss unbedingt verbessert werden, dafür werden wir, (Ich) uns bei einer Wahl in den LT NRW einsetzen.

In der Hoffnung Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet zu haben
Verbleibe ich mit freundlichen Grüße
Uschi Röhrig