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Frage von Götz K. •

Frage an Ursula von der Leyen von Götz K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Untergebracht im Thema "Neuorganisation der Unfallkassen" (Bundestagsdrucksache 17/12297) war auch ein Änderungsvorschlag Ihrer Fraktion zum Arbeitsschutzgesetz: Psychische Belastungen sollen in Zukunft ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz erwähnt werden.

Was auf den ersten Blick gut aussieht, macht auf den zweiten Blick nachdenklich. In einem Interview (SZ 2012-07-20, S. 5) sagten Sie: "Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen." Sie wiesen also selbst darauf hin, dass schon das bisherige Arbeitsschutzgesetz den Gefährdungsbereich der psychischen Belastungen umfasst.

Bisher missachtete die große Mehrheit der Unternehmen (etwa 80%, siehe Bundestagsdrucksache 17/10229) in den für ihre Arbeitsplätze vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung die bereits bestehende Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Nun besteht die Gefahr, dass diese Unternehmen nach der Gesetzesänderung behaupten werden, die Pflicht zum Einbezug psychischer Belasstungen in den Arbeitsschutz sei bisher gar nicht klar vorgeschrieben gewesen.

Die vergangenen Rechtsbrüche im Arbeitsschutz haben die in den Betrieben Beschäftigten gefährdet. Die Gewerbeaufsicht war überfordert. Es wurde den betroffenen Arbeitnehmern und deren Vertretern darum erschwert, sich gegen psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz zu wehren, da viele Betriebsleitungen sich ihrer Pflicht zur Erkennung und Beurteilung der entsprechenden Risiken ungestraft entziehen konnten. Soll das nun in Vergessenheit geraten?

Frage 1: Was bedeutet "streng"? Wieviele der vielen Unternehmen, die psychische Belastungen noch nicht in ihren Arbeitsschutz einbezogen hatten, wurden gemäß dem "strengen Arbeitsschutzgesetz" wenigstens wegen einer Ordungswidrigkeit verwarnt?
Frage 2: Wie wollen Sie verhindern, dass sich Unternehmen mit einem über viele Jahre hinweg unvollständigen Arbeitsschutz aus ihrer Verantwortung herausstehlen können?

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