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Frage von Henning K. •

Frage an Ursula Helmhold von Henning K. bezüglich Senioren

In der Zeitung stand zu lesen, dass in letzter Zeit viele gut ausgebildete Türken der zweiten oder dritten Generation aus Deutschland nach der Türkei zurückkehren, wo sie als Fachkräfte begehrt sind und viel Geld verdienen.

Wenn die alten Eltern, was wohl meist der Fall ist, hier bleiben und in ein Heim müssen, werden dann auch die Fehlbeträge von Sozialamt auf die Kinder im Wege der Rechtswahrungsanzeige übergeleitet und wenn ja, wie kann dann der den Selbstbehalt übersteigende Teil dort vollstreckt werden?

Hier in der Bundesrepublik werden ja die Kinder inzwischen herangezogen. Gibt es ein Abkommen, kooperiert die Türkei? Gilt der europäische Vollstreckungstitel auch dort? Ich habe keine Infromationen zu dieser Frage finden können.

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