Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
CDU
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Frage von Felix T. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,

ich schreibe Sie an als Mitglied des Ausschusses Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundestagsabgeodnete aus meinem Bundesland Rheinland-Pfalz:
Es geht um die Thematik "Soziale Gerechtigkeit für Senioren" und das leidige Thema "Versorgungsausgleich für Beamte mit Besonderer Altersgrenze". Immer wieder wird da von der Politik auf das "Versicherungs- und Solidaritätsprinzip" hingewiesen.
Insgesamt ist die Handhabung des Versorgungsausgleichs, immer wieder "als so kompliziert" beschrieben im Kontext des Gesamtrechts mehr als fraglich! Zwei Beispiele: Ein Polizeibeamter der BuPol geht in den Ruhestand. Er und seine Ex-Frau waren vor seiner Beamtentätigkeit sechs Jahre rentenversicherungspflichtig beschäfftigt. Dann heirateten sie mit seiner Verbeamtung, die Ex-Frauwar nicht mehr beufstätig. Mit Pensionierung tritt die Scheidung ein. Der pensionierte Polizeibeamte tritt die Hälfte seiner Beamtenversorgung als Versorgungsausgleich ab, seine erworbenen Rentenansprüche rechnen aber auf seine Pension an und werden abgezogen. Seine Ex-Frau bekommt so ca. die Hälfte der Beamtenpension, darf aber ihre Rente behalten. Und dann wird eine Hinzuverdienstgrenze für den pensionierten Beamten als Betrag zwischen 100% aktiven Dienstbezügen und der Pension von 71,75% berechnet. Der Versorgungsausgleich, den ja für die Solidaritätsgemeinschaft leistet, wird nicht berücksichtigt. Den kann er nicht herausverdienen. Ist das gerecht? Viele europäische Länder (z.B. Frankreich, Spanien, Italien) kennen den Versorgungsausgleich nicht, andere wenden ihn nur nach strengen Billigkeitskriterien (z.B. Großbrittanien) http://www.lebenslage-scheidung.de/versorgungsausgleich-bei-internationaler-scheidung.html an.

Mit bestem Gruß Felix Transfeld

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Transfeld,

gerne antworte ich als CDU-Abgeordnete Ihres Bundeslandes auf Ihre Anfrage. Auch wenn das Thema Versorgungsausgleich für Beamte mit besonderer Altersgrenze in Ihrer persönlichen Wahrnehmung mit dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verknüpft sein mag, muss ich Ihnen mitteilen, dass dieser Ausschuss nicht federführend ist, sondern bisher hauptsächlich im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz behandelt wurde. Im Zusammenhang mit verbeamteten Berufssoldaten hat auch der Ausschuss für Verteidigung sich mit der Materie befasst.
Da ich in beiden Ausschüssen nicht selber Mitglied bin, kann ich Ihnen anbieten, Ihr Fallbeispiel an meine Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Arbeitsgruppen weiterzuleiten. Darüber hinaus verweise ich auf die Antworten, die Sie und andere Fragesteller auf diesem Portal seit 2014 erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Groden-Kranich MdB