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Urs Tabbert
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Frage von Fabian H. •

Frage an Urs Tabbert von Fabian H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Tabbert,

ich habe zwei Fragen zum Landesbestattungsrecht in Hamburg:

1. In Dänemark gibt es erste Bestatter*innen, die Särge mit Lastenrädern transportieren. Wenn ich §7 (1) Satz 3 des Landesbestattungsgesetzes richtig verstehe, ist es in Hamburg Pflicht, Särge mit Spezial-KfZ zu transportieren. Fahrräder können mittlerweile aber auch so ausgerüstet werden, dass austretende Flüssigkeiten aufgefangen werden können und der Sarg gegen verrutschen gesichert ist. Können Sie sich vorstellen, sich für eine Änderung des §7 einzusetzen, so dass die Beförderung von Särgen in Hamburg mit dem Lastenrad möglich ist? Hier ein Bild eines Lastenrads einer Bestatterin in Dänemark: http://www.bededamerne.dk/upl/website/bededamerne/rustvogncyklenmedflgeafcykler_srcset-large.jpg

2. Ich würde am liebsten nach meinem Tod kompostiert werden, statt in einem Sarg begraben oder verbrannt zu werden. Laut Bestattungsgesetz ist diese Möglichkeit in Hamburg bisher nicht vorgesehen. Die Kompostierung hätte viele ökologische Vorteile: Es werden Nährstoffe im ökologischen Kreislauf gehalten, es gelangt kein Formaldehyd in Umwelt, viele Emissionen durch Einäscherung und Herstellung von Särgen und Steinen werden vermieden. Nach dem Tod noch den Klimawandel anheizen ist für mich eine schreckliche Vorstellung. Kompostierung kann eine Kohlenstoffsenke sein. In Ballungsräumen braucht die Kompostierung viel weniger Platz, da der Vorgang schon nach ca. 1 Jahr abgeschlossen ist und der Humus dann als Boden verwendet werden kann. In den USA wird so eine Bestattungsmöglichkeit aktuell an Universitäten beforscht (mit Menschenkörpern, die der Wissenschaft zur Verfügung gestellt wurden), siehe https://www.recompose.life . Können Sie sich vorstellen, das Bestattungsgesetz so zu erweitern, dass neben Kremation und Sargbestattung auch die Kompostierung erlaubt wird? Könnte die Stadt Hamburg ein Forschungsprojekt am UKE, Abt. Forensische Anthropologie finanzieren?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hanneforth,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hamburgischen Bestattungsrecht. Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet, die es bearbeiten und baldmöglichst beantworten wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Tina Schulz

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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