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Undine Kurth
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Frage von Andreas M. •

Frage an Undine Kurth von Andreas M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Kurth,

zunächst erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Doch ich komme nicht umhin, in der Sache Waffenrechtsverschärfung nachzuhaken.

Sie schreiben:
(Zitat): "Es geht nicht um einen besonderen Generalverdacht gegenüber den Besitzerinnen und Besitzern.".
(Zitat) "Beispielsweise ist nach wie vor der private Umgang mit halbautomatischen Feuerwaffen, die dazu noch mit großen Magazinen kompatibel sind, erlaubt. Das ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit unverantwortlich.".

Eingegend auf obige Zitate, die man ohne jede Frage im gemeinsamen Kontext betrachten kann und muss, ergibt sich da für mich sehr wohl eine überaus kritische Betrachtung. Denn gerade das zweite Zitat führt doch das erste ad absurdum.

Wenn es ihnen und ihrer Parte nicht um den Generalverdacht legaler Waffenbesitzer geht, dann ist es nicht notwendig, das Waffengesetz weiter zu verschärfen. Denn von legal besessenen Waffen, und das sind die einzigen, auf die sich sowohl das aktuelle, als auch zukünftige WaffGes. auswirken, geht eine nahezu vernachlässigbare Gefahr aus, was Zahlen und Fakten belegen.
Langwaffen haben nach Aussage des BKA keinerlei Deliktrelevanz. Bleiben noch die legalen Kurzwaffen. Diese treten in ca 10 Fällen im Jahr kriminalstatistisch in Erscheinung.

Ausgehend von der PKS 2011 (die 5.990.679 erfasste Straftaten benennt) und die darin enthaltenen Zahlen mit den bekannten Zahlen zum Thema Schusswaffenbesitz in Relation gesetzt, beträgt die statistische Deliktrelevanz legal besessener Schusswaffen 0,00017 %.
Die absolut überwäligende Mehrheit der Straftaten wird mit illegal oder anderen, nicht vom WaffGes. erfassten Waffen begangen.

Das bestehende Waffengesetz weiter zu verschärfen wäre demnach damit gleichbedeutend, als würde man einen aus ca 5,1 Mio Bäumen bestehenden Wald wegen 10 kranker Bäume roden.

Was möchten SIe und Ihre Partei also wirklich mit einer Verschärfung des WaffG. erreichen?

Mit weiterhin fragenden Grüßen,
Andreas Milde

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Milde,

selbstverständlich wird man die Bevölkerung nie zu hundert Prozent vor sämtlichen Gefahren des alltäglichen Lebens schützen können. Dort wo man aber sinnvoll und verhältnismäßig für mehr Sicherheit sorgen kann, sollte man dies auch tun. Aus meiner Sicht ist es denklogisch ein Sicherheitsgewinn für eine Gesellschaft im 21. Jahrhundert, wenn die Anzahl der Waffen, die im Umlauf sind, auf ein Minimum reduziert wird. Dabei wollen wir sowohl bei den illegalen als auch bei den legalen Waffen ansetzen. Das eine schließt das andere nicht aus, zumal die meisten Waffen zumindest in ihrer ursprünglichen Herstellung in der Regel erst einmal legal sind. Es geht also auch darum, Herstellung und Handel mit Waffen einzudämmen. Das hiesige Waffenrecht gibt die Richtung vor: bestimmte Waffen sind vom Privatgebrauch ausgeschlossen, vorbehaltlich einer behördlichen Erlaubnis. Der Umgang mit Ihnen ist also grundsätzlich untersagt, kann aber genehmigt werden. Hier muss nach unserer Auffassung allerdings noch nachgesteuert werden. Auf Statistiken und Wahrscheinlichkeitsberechnungen kommt es dabei nicht an. Entscheidend ist, dass es immer wieder zu Missbrauch legal besessener Waffen kommt und es jederzeit jede und jeden, schlimmstenfalls Kinder und Jugendliche in Schulen, treffen kann. Daher stellt ich mir im Kern die Frage: Kann bzw. sollte der Sport auf bestimmte Waffen wie z.B. halbautomatische Sturmgewehre verzichten? Ich bin der Überzeugung, er kann es.

Zum Abschluss möchte ich noch auf Ihren Vergleich eingehen. Nun, wie Sie sicher wissen, hinken Vergleiche ja meist und dieser – meines Erachtens nach – besonders. Bäume sind generell eine lebensstiftende und -erhaltende Spezies, selbst wenn sie erkrankt sind – was leider aufgrund negativer Umwelteinflüsse häufiger der Fall ist – bleiben ihnen diese grundlegend friedvollen Eigenschaften erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Undine Kurth