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Undine Kurth
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Frage von Holger O. •

Frage an Undine Kurth von Holger O. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Kurth,

als einzige Bundestagsabgeordnete aus Quedlinburg schreibe ich Ihnen direkt.
Ich kann Ihr Abstimmungsverhalten nicht nachvollziehen. Der ESM-Vertrag verstößt meiner Ansicht nach gegen geltendes EU-Recht (Maastricht-Vertrag und Lissabon-Vertrag) und gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Ich frage sie daher aufrichtig:

Warum haben Sie diesem Vertrag zugestimmt?

Bitte beantworten Sie mir mit Ihren tatsächlichen ehrlichen Gründen, die Sie für Ihre Zustimmung hatten auf folgende Fragen zum ESM-Vertrag.

ARTIKEL 9

Ziffer (3) ...Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.

Halten Sie 7 Tage für zeitlich angemessen, um demokratisch sicherzustellen, dass die Ihnen durch Gesetze und Besteuerung übereigneten Vermögen einem verfassungsgemäßen Zweck verwendet werden?

ARTIKEL 10

Ziffer (1) Der Gouverneursrat .... kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 ...entsprechend zu ändern.
Ziffer (2) Das Direktorium beschließt die ausführlichen Regelungen und Bedingungen, die für sämtliche oder etwaige gemäß Absatz 1 vorgenommene Kapitalveränderungen gelten.

Die bisherigen 700 Milliarden sind erst der Anfang. Der Vertrag sieht keine Obergrenze vor und der nicht demokratisch gewählte Gouverneursrat kann Kapitalabrufe beliebig erhöhen. Alle beteiligten Staaten müssen unbegrenzt Geld aus ihrem Volksvermögen binnen 7 Tagen überweisen, wenn das Direktorium das beschließt und der Direktor in Luxemburg es abruft.

Finden Sie diese Regelungen solide? (Solide in Bezug auf Ihre persönliche Stellungnahme vom 29.06.2012 auf Ihrer Homepage)

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Antwort ausstehend von Undine Kurth
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