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Ulrike Gottschalck
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Frage von Klaus R. •

Frage an Ulrike Gottschalck von Klaus R. bezüglich Gesundheit

Sind Sie der Auffassung, dass die Organspende europaweit (wie z.B. in Österreich) einheitlich geregelt werden sollte?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Raabe,

sicher ist es ein Problem, dass es europaweit unterschiedliche Regelungen zur Organspende gibt: in Ländern wie Spanien oder Österreich führt die sog. Widerspruchslösung zu etwas mehr Spenderorganen. Bei uns muss ein ausdrückliches oder zumindest vermutetes Einverständnis des Verstorbenen vorliegen, in anderen Ländern besteht eine Art Erklärungspflicht. Das führt dazu, dass z. B. Deutschland mehr Organe aus anderen Ländern erhält, als aus Deutschland an Empfänger in anderen Ländern gehen.

Allerdings sind die unterschiedlichen Regelungen in allen Ländern das Ergebnis langer und komplizierter Entwicklungen. Sie stellen den für das jeweilige Land angemessenen Kompromiss dar, auf den man sich jeweils einigen konnte. Dass eine solche Einigung (und nur so könnte es sein) angesichts der kulturellen, sozialen und insbesondere religiösen Unterschiede gelingen könnte, ist sehr zweifelhaft. Und das könnte dann der kleinste gemeinsame Nenner sein, mit schlechteren Regelungen für die Organspende.

In jedem Fall geht das aktuelle Problem zurückgehender Spenderzahlen, insbesondere in Hessen, nicht auf die Regelungen oder die Bereitschaft zur Organspende zurück. Vielmehr werden - gegen geltendes Recht - mögliche Organspender von manchen Krankenhäusern nicht gemeldet. Es gehört aber zum Recht eines jeden Menschen, sich gegen oder eben auch für Organspende zu entscheiden, und dann ist es Pflicht des Krankenhauses, in dem jemand verstirbt, sich auch darum zu kümmern. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf. Dafür habe ich mich bereits als Abgeordnete des Hessischen Landtags stark gemacht, denn das Land Hessen ist für die Umsetzung durch die Krankenhäuser zuständig, und dafür werde ich mich auch in Zukunft stark machen. Wer bereit ist, im Falle seines Todes das Geschenk einer Organspende zu machen, der darf daran nicht behindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gottschalck