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Frage von Sabine R. •

Frage an Ulrike Flach von Sabine R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Flach,

mein Anliegen betrifft die Elektrische Zigarette. Sie soll ja nun durch die Europäische Union verboten werden und die Nutzer der E-Zigarette werden dadurch praktisch wieder dazu gezwungen zu den Tabakzigaretten zu greifen.

Ich habe 35 Jahre geraucht. Ich habe einen Akupunkturversuch gemacht, Hypnose, Nikotinkaugummis, Nikotinpflaster und in Holland habe ich sogar eine Laserakupunktur machen lassen. Nichts hat mich vom rauchen abhalten können. Nun dampfe ich seit einigen Monaten und ich kann die Zigarette beiseite lassen. Mir ist zwar bewusst, das in der E-Zigarette auch Nikotin enthalten ist, aber dafür lege ich mir keinen Teer mehr auf die Lungen und kann somit viel freier atmen als vorher. Zudem steigerte sich meine Leistungfähigkeit und ich hatte nicht einmal Entzugserscheinungen die mich dazu gebracht hätten, zur Zigarette zu greifen.
Die Äußerungen von Frau Steffens, dass die E-Zigarette gefährlicher ist als eine Nikotinzigarette kann ich persönlich nicht bestätigen. Zudem gibt es mittlerweile genügend renomierte Berichte, deren Aussage positiv für die E-Zigarette sind.

Wird es nun soweit kommen, dass ich als Bürgerin meiner Freiheitsentscheidung beschnitten werde und bevormundet werde, lieber zu den sehr viel giftigeren Tabakzigaretten zu greifen um die Tabaklobby weiter zu unterstützen?
Oder werde ich in Zukunft als Verbrecherin behandelt, weil ich mir das rauchen mit der E-Zigarette mit Nikotin auf gar keinen Fall verbieten lasse?

Macht es nicht mehr Sinn, die Verfügbarkeit der sichersten Nikotinprodukte sicher zu stellen, so dass sie mit Tabakzigaretten konkurrieren und damit Raucher ermutigen das Rauchen aufzugeben? Dies gilt vor allem bei elektrischen Zigaretten, welche keinen Tabak enthalten, ein vernünftiges toxikologisches Profil haben und eine hohe Rate beim Aufhören oder Reduzieren des Tabakkonsums, auch bei Rauchern die nicht aufhören wollten, gezeigt haben?

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Rautenberg

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Rautenberg,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema E-Zigaretten. Zu den gesetzlichen Regelungen möchte ich Ihnen den Hintergrund erläutern.

Derzeit bestehen für elektrische Zigaretten als Ganzes keine speziellen Rechtsvorschriften. Die Zuordnung elektrischer Zigaretten oder von Teilen davon zu den verschiedenen bestehenden Rechtsvorschriften, die Anforderungen an die Beschaffenheit von Produkten regeln, wie z.B. das Arzneimittelrecht, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht, das Tabakrecht und Produktsicherheitsrecht, muss in jedem Einzelfall anhand der jeweiligen Produktbeschaffenheit erfolgen. Dabei ist u.a. nach der Zweckbestimmung (z. B. Rauchentwöhnung, Genussmittel) zu unterscheiden sowie danach, ob in der E-Zigarette Nikotin enthalten ist oder nicht.

Auf Antrag einer Landesbehörde hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. In seiner Begründung verweist das BfArM u.a. darauf, dass das Produkt durchaus geeignet ist, therapeutische Zwecke, wie die Raucherentwöhnung, zu erfüllen, da Entzugssymptome der Nikotinsucht hierdurch behandelt werden können, auch wenn die Kennzeichnung des Präparates keine entsprechenden Hinweise enthält. Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden.

Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt einer
E-Zigarette bezieht, ist davon auszugehen, dass die für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständigen Landesbehörden diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen werden. Derzeit sind mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren anhängig, in denen es um die rechtliche Einstufung von E-Zigaretten geht. Eine abschließende und höchstrichterliche Entscheidung steht allerdings noch aus.

Ich möchte Sie aber auch auf das gesundheitliche Risiko des Gebrauchs von elektronischen Zigaretten hinweisen. Bei den sogenannten „rauchlosen Zigaretten“, worunter die sogenannte Elektrozigarette fällt, kann eine Gesundheitsgefährdung für andere Menschen nicht ausgeschlossen werden. Diese Gefährdung kann sowohl durch die Abgabe von gesundheitsgefährdenden Stoffen an die Umgebungsluft geschehen, als auch durch die ausgeatmete Luft des Nutzenden der Elektrozigarette.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt in einer Stellungnahme vom
05. Januar 2008 die Ansicht, dass für die Nutzung der elektronischen Zigarette in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten sollten als bei herkömmlichen Zigaretten. Bisher ist nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalts in die Umgebung abgegeben wird. Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie beispielsweise Formaldehyd freigesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Flach