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Ulrike Bahr
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Frage von Tim K. •

Frage an Ulrike Bahr von Tim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen sie dazu, dass die mögliche Umsetzung der 3+2 Regelung, durch welche Ausländer/Geflüchtete mit Ausbildung eine Duldung für die Zeit der Ausbildung bekommen, in Bayern durch eine zusätzliche Satzung, welche restriktiver als im Rest der Bundesrepublik Deutschlands ist, erschwert wird.

In meinen Augen ist das eine aktives Zeichen gegen die Integration von Ausländern in die Arbeitswelt und zusätzlich für die Unternehmen ein Unsicherheitsfaktor, welche Flüchtlinge vor der Entscheidung des BAMFs in die Lehre nehmen.

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Sehr geehrter Herr K.,

die Integration der vielen Geflüchteten wird nicht durch Abschottung und Ausgrenzung gelingen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben wir uns darum für klare Regeln eingesetzt: Das Integrationsgesetz macht zahlreiche Angebote an Geflüchtete und fordert gleichzeitig die aktive Beteiligung an diesen Angeboten ein. Wir haben bedeutende Erleichterungen für Asylsuchende und Geduldete beim Zugang zum Arbeitsmarkt durchgesetzt. Beide Personengruppen dürfen jetzt grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten. Zudem haben wir den Wegfall der Vorrangprüfung und einen früheren Entfall des Leiharbeitsverbots beschlossen. Eine bessere und erleichterte Integration in den Arbeitsmarkt wollen wir durch die Ausweitung der berufsbezogenen Sprachförderung, der Aufstockung des Eingliederungstitels des Jobcenters und der Ausweitung des Modellprojekts „Early Intervention“ erreichen. Zudem haben wir bis zu 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete zur niedrigschwelligen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Integrationskurse haben wir im Rahmen verfügbarer Kursplätze für alle Geduldeten und Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive geöffnet.

Geflüchtete, die eine Ausbildung beginnen, sollen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine Garantie dafür haben, die Lehre beenden und danach zwei Jahre arbeiten zu können. Daher haben wir die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Auszubildende durchgesetzt. Das gibt auch den Betrieben Planungssicherheit.
Wenn diese Regelungen von der Bayerischen Staatsregierung konterkariert werden, indem die Ausländerämter angewiesen werden, keine Ausbildungsverträge zu genehmigen, dann verurteile ich das aufs Schärfste. Gerade die bayerische Wirtschaft sucht dringend Arbeitskräfte und Auszubildende. Für die jungen Geflüchteten ist das Signal verheerend. Im besseren Fall schafft man sich mit solcher Politik apathische Sozialhilfeempfänger ohne Perspektiven, im schlimmeren Fall werden so ausgegrenzte Menschen kriminell oder radikalisieren sich.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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