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Ulrich Kelber
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Frage von Kanstansin K. •

Frage an Ulrich Kelber von Kanstansin K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kelber,

Jens Spahn will laut diesem Bericht Verteidigungsausgaben statt Sozialleistungen erhöhen:

http://www.huffingtonpost.de/2017/02/20/spahn-verteidigung-soziales_n_14875126.html

Was ist, wenn die Steuereinnahmen einbrechen und die Ausgaben für Soziales und Integration steigen sollten? Wird dann einfach gekürzt?
Was können denn die Armen dafür, wenn manche mehr Rüstungsausgaben wollen? Warum verzichten diese Leute nicht auf einen Teil ihres Verdienst?

Was will Ihre Partei bezüglich einer Mindestrente sowie Hartz IV ( Höhe und Sanktionspraxis)?
Stimmen Sie mir zu, dass es ein Pharmakartell gibt und was tun sie ggf. dagegen- auch bezüglich mehr Transparenz im Gesundheitswesen?

Mit freundlichen Grüßen

K. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu verschiedenen sozialen Fragen.

Was Herr Spahn will und wie er das (um)finanzieren möchte, weiß ich leider nicht genau, mit mir und der SPD käme eine solche Umverteilung nicht in Frage.

Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat und/oder Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet bekommt, soll einen Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben, sofern keine ausreichende Anzahl an Entgeltpunkten und kein umfangreiches sonstiges Einkommen im Haushalt vorhanden ist. Mit der Solidarrente wollen wir ein Alterseinkommen für langjährig Beschäftigte gewährleisten, das 10 Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am Wohnort liegt. Regional unterschiedliche Wohnkosten werden so berücksichtigt.

Die Regelbedarfe nach dem SGB II sollen das (soziokulturelle) Existenzminimum sicherstellen. Grundlage für die Regelbedarfsermittlung ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Die EVS liefert statistische Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland, insbesondere über deren Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben. Aufgrund der letzten EVS sind die Regelbedarfe zum 1. Januar 2017 angehoben worden. Dabei ist der Bedarfssatz für Kinder von 6 bis 13 Jahren deutlich gestiegen. Bei der aktuellen Ermittlung der Regelbedarfe wurden die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes von 2014 umgesetzt. Dies gilt insbesondere für die stärkere Berücksichtigung der Kosten für Mobilität.

Sanktionen sieht das Gesetz vor allem für die Fälle vor, in denen die Hilfebedürftigen vereinbarte Pflichten insbesondere zur Eingliederung in Arbeit und unterstützende Maßnahmen nicht einhalten. Bei einer Minderung des Regelbedarfs um mehr als 30 Prozent können aber ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Sofern minderjährige Kinder im Haushalt leben, müssen diese Leistungen erbracht werden. Die SPD lehnt die Sanktionierung von Kosten der Unterkunft ab. Ebenfalls lehnt die SPD die verschärften Sanktionen für unter 25-jährige ab. In beiden Fällen haben allerdings CDU und CSU eine entsprechende Lösung verhindert und blockiert.

Pharmakartell geht mir zu weit, aber die Preisbildung bei Medikamenten sollte transparenter gestaltet werden. Grundlage für die Preisverhandlungen zwischen Kassen und pharmazeutischen Herstellern sind Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel. Die Ergebnisse der Nutzenbewertung werden so aufbereitet und über die Praxisverwaltungssysteme zur Verfügung gestellt, dass die im Rahmen der Nutzenbewertung gewonnenen Informationen Ärztinnen und Ärzten im Praxisalltag einfacher und schneller zugänglich sind und sie bei ihrer Therapieentscheidung unterstützen können. Seit dem 1. Januar 2011 bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss den Zusatznutzen neuer Arzneimittel, damit anschließend auf Grundlage des festgestellten Zusatznutzens angemessene Preise für neue Arzneimittel vereinbart werden können, die den therapeutischen Zusatznutzen abbilden. Neben nutzenbasierten Preisen war mit der Einführung der Nutzenbewertung durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) auch eine Verbesserung der Qualität der Arzneimittelversorgung durch mehr Transparenz über den Zusatznutzen beabsichtigt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist festzustellen, dass die Nutzenbewertung zu einer deutlichen Verbesserung der Transparenz über den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln beiträgt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber