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Ulrich Kelber
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Frage von Susanne B. •

Frage an Ulrich Kelber von Susanne B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kelber,

laut WirtschaftsWoche vom 21. Juli haben Sie dem Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz geantwortet, dass sich die vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz betroffenen sozialen Netzwerke wie Facebook oder Twitter noch nicht festgelegt haben, ob sie die Entscheidung über das Löschen von rechtswidrigen Inhalten in schwierigen Fällen einem "neuen unabhängigen Gremium" überlassen wollen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Darf die Öffentlichkeit erfahren, wer diesem neuen Gremium angehört und seit wann dieses Gremium besteht? Gibt es vielleicht auch eine Internetseite über das Gremium, wo sich die Bürger detailliert über dort tätige Personen und deren Arbeit informieren können?
Über entsprechende Informationen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
S. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

die Berichterstattung über meine Antwort unterschlägt, dass das Gesetz noch nicht einmal im Bundesgesetzblatt veröffentlicht war, also eine Meldung der Netzwerke auch nicht zu erwarten war. Bußgeldbewehrt sind Verstöße gegen das Gesetz ab 1. Januar, die Meldung von Herrn von Notz war also alarmistisch.

Das Gesetz enthält Vorgaben, wie die Organisation einer unabhängigen Selbstregulierung aussehen muss, um damit die Bedingungen des Gesetzes zu erfüllen. Noch existiert keine solche Organisation oder Gremium, so dass auch noch keine Internetseite existiert. Ganz wichtig: Diese Organisationen unterstehen nicht(!) dem Bundesamt für Justiz.

Gründen die betroffenen Unternehmen keine Organisation oder schließen sich keine existierenden Organisationen an, sind sie alleine verantwortlich gegenüber den Regelungen des Gesetzes.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Kelber