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Ulrich Petzold
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Frage von Peter F. •

Frage an Ulrich Petzold von Peter F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Petzold,

"Fracking" der umstrittene Vorgang der Gasgewinnung aus Schiefergestein ist inzwischen wieder in die politische Diskussion gerückt. Im Koalitionsvertrag wird es folgendermaßen berücksichtigt: "Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist."
Das ist natürlich sehr vage ausgedrückt. Es gibt sogar Medienberichte, wonach bereits in Deutschland Fracking betrieben wird und entgegen aller gesetzlichen Grundlagen auch weitere Genehmigungen in Aussicht gestellt werden. Jene Datengrundlage, auf welche sich die Koalitionspartner berufen, existiert nicht und kann nach derzeitiger Gesetzeslage im Inland gar nicht erbracht werden. Folglich müsste man Fracking in irgend einer Weise zumindest zu Testzwecken genehmigen oder sich auf Langzeitstudien aus dem Ausland stützen. Ersteres würde nur möglich werden, wenn quasi alle Parteien im deutschen Bundestags ihre Wahlversprechen über Bord werfen würden. Letzteres ergibt nur Sinn, wenn deutsche Wissenschaftler die ausländischen Frackingstudien intensiv begleiten und sich nicht auf Ergebnisse der Industrie verlassen. Für die Parlamentarier scheint dies ein Dilemma zu sein, jedoch war das Wählervotum gegen Fracking überaus deutlich. Werden Sie nun, wenn Fracking im Bundestag zur Disposition gestellt wird, sich dagen oder dafür entscheiden?

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Fischer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schildhauer,

herzlichen Dank für Ihre Mail zum Fracking. Bevor Sie allerdings beim Fracking als Verbrechen an Mensch und Natur sprechen, bitte ich Sie, sich vernünftig über den Sachverhalt zu informieren. Dazu empfehle ich Ihnen die Studie „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“, die im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde. Darin wird mitnichten grundsätzlich Nein zum Fracking gesagt, aber ein deutlicher Forschungsbedarf in Deutschland angemahnt. Gerade um diesem Forschungsbedarf nachzukommen, wollen wir in der zweiten Hälfte dieses Jahres eine gesetzliche Regelung zur Erforschung des Frackings erarbeiten, der ich mich nicht verschließen werde. Nach den zurzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften ist Fracking mitnichten verboten und bisher auch nicht geregelt. Genau diese unklare Rechtslage wollen wir klären.

Sie sind also absolut falsch informiert, wenn Sie sich gegen ein Gesetz zur Regelung des Fracking stemmen. Fracking ist jetzt bereits ohne die von uns gewünschten Auflagen erlaubt und wird auch seit ca. 60 Jahren in Deutschland erfolgreich praktiziert, ohne dass es beim unmittelbaren Fracken auch nur zu einem einzigen Vorkommnis gekommen wäre. Ein grundsätzliches Verbot des Frackens würde auch das Aus für Tiefengeothermie bedeuten, was im Rahmen der Nutzung erneuerbarer Energie nicht in unserem Sinn sein kann.

Zu den von Ihnen als giftig bezeichneten Frackfluiden kann ich nur feststellen, dass bereits Frackfluide der Wassergefährdungsklasse 1 in Gebrauch sind. Wassergefährdungsklasse 1 bedeutet eine Gefährdung, wie sie durch Streusalz im Winter entsteht und das in mehreren hundert Metern Tiefe. Auch arbeiten viele Firmen bereits an "Biologischen Stoffen", hierzu muß man aber entsprechend forschen dürfen. Sie sollten sich Ihre dahingehende Behauptung überlegen oder wirklich einmal die Studie des UBA lesen. Das häufig von den Medien transportierte Bild eines brennenden Wasserhahns aus den USA ist leider ein Vergleich mit Äpfel und Birnen, der insoweit hinkt, da dort ganz andere rechtliche Voraussetzungen herrschen, die mit den Verhältnissen in Deutschland in keinster Weise vergleichbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Petzold