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Ulrich Lechte
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Frage von Jochen P. •

Frage an Ulrich Lechte von Jochen P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Lechte

ich verfolge Ihre Arbeit seit langem. Sie haben immer wieder kritisiert, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland zu niedrig sei. Dabei haben Sie sich auch auf Bayern bezogen. Nunmehr haben Sie die Bundesregierung in Drucksache 19/12640 (Frage 30, Seite 26) exakt danach gefragt. Insgesamt ergibt sich daraus für Gesamtdeutschland eine Wohneigentumsquote von 45,5 Prozent, für den westlichen Teil Deutschlands sogar von 48,4 Prozent.
Bayern ist zwar nicht Spitzenreiter, hat jedoch immer noch eine Wohneigentumsquote von über 50 Prozent.

Halten Sie immer noch diese Wohneigentumsquote für zu niedrig? Wenn ja, warum und wie sieht diese Quote beispielsweise in UK, Frankreich und den USA aus?

Darüber hinaus bin ich auch etwas verwundert über Ihren Arbeitsstil. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf Ihre Anfrage auf eine Statistik verwiesen, die öffentlich zugänglich ist. Die von Ihnen gestellte schriftliche Antwort verursacht dabei erhebliche Aufwände in der Beantwortung, aber beispielsweise auch in den Formalien im Deutschen Bundestag.
Gleichzeitig erhalten Sie erhebliche Mittel für die Beschäftigung von Mitarbeitern, monatlich mehr als 23.000 EUR zzgl. den Sozialversicherungsbeiträgen.

Halten Sie es nicht für angebracht im Sinne einer effektiven Ressourcennutzung, dass solche Anfragen wie diejenige von Ihnen nicht mehr gestellt werden, sondern mit den vorhandenen Quellen selbst beantwortet werden wie dies für jeden normalen Bürger gilt?

Mit freundlichen Grüßen
J. P.

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit und für ihre Anfrage.

Trotz der wirtschaftlich zuletzt starken Phase und des historisch niedrigen Zinsumfeldes verfügt Deutschland mit 45,5% im OECD-Vergleich über eine der niedrigsten Wohneigentumsquoten und ist innerhalb der Europäischen Union sogar Schlusslicht. In den USA und in UK liegt die Wohneigentumsquote in etwa bei 65%, in Spanien sogar bei 78%. EU-weit betrachtet liegt die Quote knapp unter 70%. Da ist auch Bayern noch weit abgeschlagen.

Dabei bedeutet das eigene Heim gelebte Freiheit und finanzielle Sicherheit. Die eigenen vier Wände gewähren mietfreies Wohnen auch im Alter und sind ein wichtiger Baustein zu einer nachhaltigen Altersversorgung. Für Familien bedeutet es oft auch ein großes Stück Planungssicherheit. Das Familieneinkommen wird nicht länger für die Miete, sondern für den Aufbau des eigenen Grundbesitzvermögens aufgewendet. Besonders junge Familien mit mittlerem und geringerem Einkommen haben es jedoch zunehmend schwerer, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen und Eigentum zu bilden. Ein zentraler Grund hierfür sind vor allem die hohen Erwerbsnebenkosten, wovon ein Großteil durch die Grunderwerbssteuer ausgemacht wird, die sich von 2005 auf 2016 in etwa ver-2,5-facht hat.

Es bedarf daher einer Trendwende hin zu einer Eigentümernation in Deutschland. Hierzu ist es dringend erforderlich, eine hohe Wohneigentumsquote als politisches Ziel vorzugeben. Die durchschnittliche Wohneigentumsquote von 70 Prozent innerhalb der Europäischen Union soll dabei als Orientierungswert dienen. Dazu benötigen wir vor allem einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro bei der Grunderwerbssteuer ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901696.pdf ). Die kleine Anfrage ist ein wichtiges Mittel der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Regierung. Damit soll vor allem der Informationsstand der Bundesregierung zu einem bestimmten Thema abgefragt werden und den Bürgern übersichtlich und umfangreich zur Verfügung gestellt werden. Es ist ganz normal, dass dabei auch Informationen abgefragt werden, die öffentlich zugänglich sind. Häufig antwortet die Bundesregierung auch mit aktuelleren oder umfangreicheren Informationen als zuvor öffentlich zugänglich. Das ist wichtig und stellt auch keinen großen Aufwand für die Befragten dar.

Die Abrechnung der Gehälter der Mitarbeiter von Abgeordneten des Deutschen Bundestags erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Jeder Abgeordnete hat dafür monatlich 22.201 Euro zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lechte

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