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Ulrich Lange
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Frage von Karl M. •

Frage an Ulrich Lange von Karl M. bezüglich Verkehr

nach einer mitteilung des fahrgastverbandes pro bahn plant die bundesregierung die zuschüsse für den öpnv massiv zu kürzen und rechnet mit satten preissteigerung

ich bin berufspendler und zahle ca. 1 900,00 € jhrlich für das umweltabo plus.

mit welchen preissteigerungen ist zu rechnen?

ich bitte um baldige antwort, da das jahresabo zum 31.08.2015 ausläuft.

ich bin dann am überlegen, ob ich das abo nicht kündige und mir einen günstigen kleinwagen mit diesel zulege.

ich richte diese frage auch stellvertretend für 11 kollegen. diese beabsichtigen das gleiche zu tun.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maier,

für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) danke ich Ihnen.

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben liegt die Verantwortung für den ÖPNV bei den Ländern. Seit dem 1.1.1996 gilt dies im Zuge der Bahnreform auch für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Dies betrifft Planung, Organisation und Finanzierung.

Den Ländern steht gemäß Artikel 106a GG für den ÖPNV aus dem Steueraufkommen des Bundes ein Betrag zu. Das Nähere ist im Regionalisierungsgesetz (RegG) geregelt, welches am 1.1.1996 in Kraft trat. Gemäß § 6 Abs. 1 RegG sind diese Mittel in erster Linie zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), aber auch investiv zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu verwenden. Artikel 106a GG begründet eine Zahlungspflicht des Bundes. Für die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sind die Länder verantwortlich. Ins Einzelne gehende Prüfungsrechte hinsichtlich der Verwendung der Mittel stehen dem Bund nicht zu. Gemäß § 5 Abs. 5 RegG sind die den Ländern zustehenden Regionalisierungsmittel mit Wirkung ab 2015 neu festzusetzen (Revision). Die Bundesregierung strebt eine schnellstmögliche Revision der Regionalisierungsmittel im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zu den Finanzbeziehungen an.

Um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die Beratungen im Rahmen der Bund-Länder- Finanzbeziehungen zu gewährleisten, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt beschlossen: Verschiebung der anstehenden Revision um 1 Jahr und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel um 1,5 % auf rd. 7,4 Mrd. Euro in 2015.

Der zustimmungspflichtige Gesetzentwurf ist am 05.03.2015 vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses ist am 09.09.2015. Eine Kürzung der Zuwendungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz hat zu keiner Zeit zur Diskussion gestanden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

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