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Frage von Hans T. •

Frage an Ulrich Hahnen von Hans T. bezüglich Finanzen

Verfolgt man in Rat und Ausschüssen die Krefelder Bemühungen um Haushaltskonsolidierung und stoebert durch veröffentlichte Haushaltspapiere entdeckt man kleine Ausgaben die verwundern lassen. Da ich eine landwirtschaftliche Ausbildung genas und noch bäuerliche Kontakte habe erfuhr ich mit erstaunen, dass die Stadt Krefeld sich an Kosten der Rinderbefruchtung beteiligt. Sind solche Kostenpositionen zum Wohl kleinster Gruppen noch zeitgemäß?

Zum anderen: Ist es zutreffend, das die bäuerlichen Pächter städtischer Höfe für die Gebaeudenutzung keinen Achtzig zahlen und so Gegenüber Bauern, die Höfe aus Privathand pachten bevorteilt sind? Letztere entrichten neben Pacht für Laendereien auch Mieten für wohn- und Stallgebäude. Kann die Stadt sich solche Einnahmevereichte leisten, wenn andererseits z.B. Zur Erzielung Kalkulatorischer Renditen die friedhofsgebuehren maximieren werden.?

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Sehr geehrter Herr Textor,

vielen Dank für Ihre Anfrag über Abgeordnetenwatch.

Leider kann ich Ihnen wegen der sehr speziellen Thematik diese Frage nicht sofort beantworten.

Ich werde mich jedoch sachkundig machen und dann wieder auf Sie zukommen.

Herzliche Grüße

Uli Hahnen

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Sehr geehrter Herr Textor,

es hat einige Zeit gedauert, aber nun liegen mir die nötigen Informationen vor, um Ihnen abschließend auf ihre Mail vom 3. Januar 2012 antworten zu können.

Dass sich die Stadt Krefeld an Kosten zur Rinderbefruchtung beteiligt ist nach Recherchen des Fachbereichsleiters Zentrale Finanzsteuerung der Stadt Krefeld nicht korrekt. Es wurde aber aus einer langjährigen Vereinbarung mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für den Kreis Viersen aus dem Konto "Zuschüsse an übrige Bereiche - Förderung der Landwirtschaft" ein Personalkostenzuschuss für den Kreistierzuchtberater in Höhe von 7.870,00 Euro jährlich gezahlt. Sollte es sich hierbei um die angesprochene "Kostenposition" handeln und noch weitere Informationen notwendig sein, bitte ich um entsprechende Mitteilung.

Im Eigentum der Stadt Krefeld stehen momentan nur noch 2 Höfe, die entsprechend verpachtet sind. Es gibt zu jedem Objekt einen individuellen Betriebslandpachtvertrag, worin die Verpachtung der Hofanlagen geregelt ist. Die Verträge oder auch nur auszugsweise deren Inhalt zu den Hofanlagen können seitens der Stadt Krefeld zu einer öffentlichen Diskussion nicht zur Verfügung gestellt werden, da hier die Privatsphäre der Pächter berührt wird, deren Schutz gewahrt werden muss. Auch bei der Veröffentlichung von Auszügen ließe sich eindeutig auf den jeweiligen Hof schließen. Eine Optimierung der Verträge und einer damit einhergehenden möglichen Pachtanpassung wird seitens der Stadtverwaltung zu gegebener Zeit (Ende des befristeten Pachtverhältnisses) geprüft und unter Berücksichtigung der Belange aller Vertragspartner angepasst.

Mit freundlichen Grüßen

Uli Hahnen