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Ullrich Meßmer
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Frage von Jörg L. •

Frage an Ullrich Meßmer von Jörg L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

aktuell befindet sich das neue MeldFortG in der Beschlussphase. Nach §27 (1) 5. sollten Berufs- und Zeitsoldaten ebenfalls eine Ausnahme von der Meldepflicht erhalten. Quasi sollte eine Gleichsetzung mit Bundesbeamten (Bundespolizei) und Berufsseeleuten erreicht werden. Nachdem was ich zuletzt gelesen habe ist dieser Absatz gestrichen worden. Als Betroffener stimmt mich dies nicht sehr erfreut. Diese Ausnahme erlaubt einem Wochenendpendler und jemanden der berufsbedingt alle 2-3 Jahre umzieht sich einen Lebensmittelpunkt (Wahlheimat) aufzubauen unter Beibehaltung sämtlicher Rechte (Wahlrecht etc.). Mit der ständigen Ummeldung verliere ich mein Wahlrecht und andere Rechte. Ich fühle mich ungerecht behandelt im Vergleich zu anderen o.g. Berufsgruppen, die genau dieselben Vorraussetzungen erfüllen.
Meine Wahlheimat (34513 WALDECK) wird sich nicht ändern. Ich verliere nur mit der Ummeldung an meinen Standort alle Rechte in WALDECK.
Wie ist ihre Meinung über diese Gesetzesänderung? bzw. besteht noch eine Möglichkeit diesen Absatz erneut aufnehmen zu lassen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Liese,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens ist am Donnerstag, den 28. Juni 2012 im Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP beschlossen worden.

Die SPD hat gegen dieses Gesetz gestimmt. Das Verfahren im Bundestag ist damit im Augenblick aber abgeschlossen.

Ich gehe aber davon aus, dass dieses Gesetz im Bundesrat, insbesondere von den rot –grünen Landesregierungen gestoppt wird.

Dann wird es zu entsprechenden Beratungen im Vermittlungsausschuss kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Meßmer