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Ullrich Meßmer
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Frage von Dr. Klaus E. •

Frage an Ullrich Meßmer von Dr. Klaus E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Herr Ullrich Meßmer,

es gibt in der Bundesrepublik keine Verfassung (Artikel 146). Über den Inhalt einer "Gesdamtdeutschen Verfassung" muß gestritten werden. Wie stehen Sie dazu, in diese künftige Verfassung soziale Grundrechte aufzunehmen? Ich denke z.B. an das Recht auf Arbeit, das Recht auf Wohnung (Wohnraum), das Recht auf Erholung und Gesundheitsvorsorge, Recht auf unentgeltliche Bildung vom Kindergarten bis zur Uni, (Schulgeldfreiheit),Rechte der Gewerkschaften. Die Rechte von Kindern sollten ebenfalls nicht vergessen werden.

Mit freundlichem Gruß und frohe Ostern

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Emmerich,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Die Verabschiedung einer neuen Verfassung ist nicht so einfach, da es dazu eines breiten gesellschaftlichen und insbesondere parlamentarischen Konsens bedarf, der, so zeigt es die bisherige Erfahrung, vermutlich nur schwer herzustellen sein wird.

Viele der von Ihnen aufgezählten sozialen Grundrechte werden von mir befürwortet, aber die konkrete Fassung in einer gesamtdeutschen Verfassung ist nicht so einfach, wie allein die jahrelange Diskussion über die Einführung der Grundrechte von Kindern in die Verfassung zeigt.

Wie schwierig verfassungsrechtliche Änderungen sind, zeigt auch ganz aktuell der Vorschlag von Sigmar Gabriel zur Einführung eines europäischen Verfassungskonvents.

Die SPD wird nach der Sommerpause im Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, um Volksentscheide/-Abstimmungen als generelles Instrument im Grundgesetz zu verankern. Ob die anderen Parteien uns dabei unterstützen, können sie dann beobachten.

Mit freundlichen Grüßen

Ullrich Meßmer